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  • Sa., 23. Januar 2021, 09:20 Uhr
    WORMS: Inzidenzwert sinkt weiter / Neue Allgemeinverfügung der Stadt ab dem heutigen Samstag wirksam „15 Kilometer Corona-Leine kann fallen“

    „15 Kilometer Corona-Leine kann fallen“

    Zwar ist ab heute die Einschränkung des Bewegungsradius‘ aufgehaben, allerdings gilt weiterhin die Maskenpflicht in der Innenstadt sowie die Ausgangssperre ab 21 Uhr.Foto: Mirco Metzler/Die Knipser


    VON STEFFEN HEUMANN | Der Inzidenzwert der Stadt Worms liegt erfreulicherweise „nur noch“ bei 140. Seit Tagen fällt der Wert, der noch vor kurzer Zeit die 400er-Grenze zu schrammen drohte und die Verwaltung dazu veranlasst hatte, Regelungen zu treffen, die über die Landesverordnung hinausgehen und vom Ministerium veranlasst wurden.

    So wurde der Bewegungsradius von Wormsern für touristische Zwecke auf 15 Kilometer eingeschränkt. Tagestouristen, die mehr als 15 Kilometer entfernt von der Nibelungenstadt wohnen, dürfen die Stadt ebenfalls nicht mehr besuchen. Ebenso musste die Stadt nun die Maskenpflicht in der Fußgängerzone wieder einführen. 

    Diese Bestimmung war am 20. Dezember ausgelaufen und aufgrund der Schließung des Einzelhandels nicht mehr verlängert worden. 

    So soll vermieden werden, dass das Virus aus dem „Hotspot Worms“ außerhalb der Stadt weiter verbreitet wird. Jetzt äußerte sich Staatssekretär Alexander Wilhelm (SPD) im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes auf Nachfrage von MdL Jens Guth (SPD) wie folgt: „Die ‚15 Kilometer Corona-Leine‘ kann fallen, aber die Aufhebung der Maßnahme muss von der Stadt Worms veranlasst werden“. 

    Auf NK-Anfrage teilte Oberbürgermeister Adolf Kessel mit, dass am Donnerstag mit der Vertreterin des Gesundheitsministeriums der Wegfall der 15 km Bewegungsradius-Beschränkung besprochen worden sei. „Aufgrund der gefallenen Inzidenzwerte ist das Gesundheitsministerium und das Gesundheitsamt Alzey-Worms mit der Aufhebung dieser freiheitsbeschränkenden Maßnahme einverstanden“, so Kessel weiter. Als formelle Voraussetzung wurde die Allgemeinverfügung geändert. 

    Ausgangssperre und Maskenpflicht
    Die neue Allgemeinverfügung der Stadt Worms trat am heutigen Samstag, dem 23. Januar, um 0 Uhr, in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt ist die Einschränkung des Bewegungsradius‘ für Wormser Bürger sowie für Menschen von außerhalb, die nach Worms kommen, aufgehoben. 

    Weiterhin gilt: Zwischen 21 und 5 Uhr darf sich niemand, der in Worms wohnt, außerhalb seiner Wohnung aufhalten. Auch Menschen, die nicht in Worms wohnen, dürfen sich in dieser Zeit nicht im Stadtgebiet aufhalten. 

    Zu den Ausnahmen gehören berufliche Tätigkeiten, der Besuch des Ehe- oder Lebenspartners/Lebensgefährten, die Pflege und Unterstützung kranker und/oder alter Menschen und medizinische Notfälle. Die Maskenpflicht in der Fußgängerzone zwischen 11 und 19 Uhr behält ebenfalls ihre Gültigkeit. 

    Städtische Hotline beantwortet Bürgerfragen
    Bei Bürgerfragen steht weiterhin die städtische Hotline unter Telefon 06241/8531888 oder der E-Mail-Kontakt corona-fragen@worms.de zur Verfügung.

    „Lediglich eine Momentaufnahme“
    Auch wenn nun eine erste Lockerung umgesetzt wurde, appelliert der OB nochmals an die Bürger: „Die gesunkenen Infektionszahlen in unserer Stadt sind lediglich eine Momentaufnahme. Nur, wenn wir alle weiterhin umsichtig bleiben und die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten, können wir den positiven Trend fortsetzen.“

     

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