Do., 11. Dezember 2014, 14:55 Uhr
Finanzielle Unterstützung des Landes für Umsetzung der vom Bund ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention
152.000 Euro für Inklusion in Worms
Das Land hat sich mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf geeinigt, künftig jährlich zehn Millionen Euro für inklusive oder sozialintegrative Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.
Möglich wird dem Land die Aufwendung dieser Mittel dadurch, dass der Bund die Kosten für das BAföG künftig vollständig übernimmt. Nach ersten Berechnungen könnte die Stadt Worms für solche Projekte jährlich rund 152.000 Euro erhalten. „Die Umsetzung der vom Bund ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe", betont Oberbürgermeister Michael Kissel, der als Vorsitzender des Städtetages die Verhandlungen mit der Landesregierung geführt hatte.
„In Worms sind wir mit der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention bereits auf einem guten Weg, doch aufgrund der knappen finanziellen Mittel der Kommunen sind wir auf die Unterstützung durch Land und Bund angewiesen“, macht der Stadtchef deutlich. Als Paradebeispiel gelebter Inklusion gilt der Wormser Integrationsbetrieb Friedhof, ein bundesweit unter allen Friedhofsbetrieben einmaliges Konzept, bei dem behinderte und nicht behinderte Menschen als gleichgestellte Mitarbeiter Hand in Hand ihre Aufgaben verrichten. Zusätzlich zu den 37 regulären Mitarbeitern hat der Betrieb 15 Menschen mit Behinderung eingestellt.
Wahlfreiheit von Eltern behinderter Kinder
Neu ist in Rheinland-Pfalz nun die Wahlfreiheit von Eltern behinderter Kinder. Mit der neuesten Fassung des Schulgesetzes, die im August in Kraft getreten ist, können Eltern von behinderten Kindern entscheiden, ob sie für ihre Kinder ein inklusives Unterrichtsangebot an einer Schwerpunktschule oder ein speziell auf die jeweilige Beeinträchtigung abgestelltes Angebot an einer Förderschule wählen.
„Das stellt natürlich insbesondere Schulen und die Kommunen als Schulträger vor große Herausforderungen“, so der Wormser OB. Die zugesagten Landesmittel in Höhe von zehn Millionen Euro jährlich für die Schulträger erleichterten die Umsetzung des erforderlichen Ausbaus des Angebots an gemeinsamem Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderungen.