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  • Fr., 13. April 2018, 09:38 Uhr
    Abgabefrist für Steuererklärung in Rheinland-Pfalz verlängert / Info-Hotline der Finanzämter beantwortet Fragen und gibt Tipps rund um die Steuererklärung

    31. Juli statt 31. Mai

    Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung wurde in Rheinland-Pfalz bereits in diesem Jahr auf den 31. Juli verlängert: Bürger, die verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, haben somit zwei Monate mehr Zeit, als bislang.


    Um Fragen rund um die Steuererklärung zu klären, steht die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter am Donnerstag, dem 3. Mai, unter Telefon 0261/20 179 279 von 8 bis 17 Uhr mit fachkundigen Finanzbeamten zur Verfügung.


    Dabei werden unter anderem Themen wie Belege, die ab der Steuererklärung 2017 nur noch auf Nachfrage des Finanzamts eingereicht werden müssen, Werbungs- und Kinderbetreuungskosten sowie die Frage der Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geklärt.


    Elektronische Steuererklärung empfohlen
    Steuererklärungen, die in Papierform abgegeben werden, müssen in einem ersten Arbeitsschritt eingescannt und digitalisiert werden. Danach erfolgt ihre Bearbeitung. Deshalb empfiehlt die Finanzverwaltung die Abgabe einer elektronischen Steuererklärung. Welche Vorteile diese bringt und wie man sich hierfür unter www.elster.de registriert, teilt die Info-Hotline ebenfalls mit.


    Außerhalb des Aktionstages ist die Info-Hotline auch jeden Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag bis 13 Uhr erreichbar.


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