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  • Mi., 30. April 2014, 15:00 Uhr

    Foto: Mario Moschel/ddp


    Verkehrsunfall – Hund tödlich verletzt
    Ein aus Mannheim stammender, 33-jähriger Autofahrer, befuhr mit seinem Kleinwagen am heutigen Mittwoch, gegen kurz vor 01:00 Uhr, die B9 aus Richtung Ludwigshafen kommend in Richtung Worms. Etwa 600 Meter vor der Abfahrt Flugplatz querte ein mittelgroßer Hund plötzlich die Fahrbahn und kollidierte mit dem Fahrzeug des Mannheimers. Durch den Aufprall geriet das Tier unter das Auto, wodurch dieses ausbrach und gegen die Leitplanke geschleudert wurde und letztlich stark unfallbeschädigt quer zur Fahrbahn liegenblieb. Der Hund wurde hierbei tödlich verletzt. Der PKW-Fahrer wurde nur leicht verletzt. Er erlitt eine Schürfwunde am Bein. Sein Auto war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.

    Anhänger überladen
    Der Fahrer eines LKW wurde am Dienstag, 29.04.2014, gegen 07:30 Uhr einer Polizeikontrolle unterzogen. Grund, warum der 37-jährige Mann aus Osthofen auf der B9 in Höhe Rheindürkheim angehalten wurde, war der von ihm mitgeführte Anhänger, der mit mehr als 100 Säcken Verputz beladen war. Wie sich bei genauer Überprüfung durch die Beamten herausstelle, führte dies zu einer Überladung von annähernd 25 Prozent. Gegen den Fahrer wurde daher eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet und ihm vorübergehend die Weiterfahrt untersagt. Nachdem er einen Teil der Ladung auf ein anderes Fahrzeug umgeladen hatte, durfte er die Fahrt fortsetzen.

    Pfanne vergessen
    Weil eine 48-jährige Frau aus Worms eine Pfanne mit Essen auf dem Herd vergessen hatte, mussten am Dienstag, dem 29. April, gegen 14 Uhr, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst in die Wormser Innenstadt ausrücken. Anwohner hatten eine starke Rauchentwicklung gemeldet. Wie sich vor Ort herausstellte, war hierfür kein Feuer, sondern das gut durchgegarte Mittagessen einer Hausbewohnerin verantwortlich. Diese hatte trotz der frühen Uhrzeit schon stark dem Alkohol zugesprochen und so die Pfanne auf dem Herd vergessen. Einen freiwilligen Alkoholtest lehnte sie ebenso ab wie eine medizinische Versorgung. Nachdem die Feuerwehr ihre Wohnung durchgelüftet hatte, durfte sie diese wieder betreten. Sie wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, künftig in alkoholisiertem Zustand kein Essen mehr zuzubereiten.

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