Fr., 26. November 2021, 11:29 Uhr
Evangelisches Dekanat: Neue Regelungen in Rheinland-Pfalz auch mit Auswirkungen für Kirchenbesuche
3G auch für Gottesdienste!
„Wir hoffen, dass es für unsere Konfirmandinnen und Konfirmanden eine Sonderregelung geben wird, aber noch liegen die neuen Grundsätze der Landeskirche nicht vor“, so Thomas Ludwig, Pfarrer in Worms-Herrnsheim und stellvertretender Dekan des Evangelischen Dekanats Worms-Wonnegau.
Seit dem 24. November greift in Rheinland-Pfalz eine neue Corona-Verordnung. Für Gottesdienste in Innenräumen sieht die Landesverordnung neben dem Tragen einer medizinischen Schutzmaske, dem Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie der Erfassung von Kontaktdaten nun auch die sogenannte 3G-Regel vor.
Auch wenn die offiziellen Empfehlungen des Krisenstabs der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) noch ausstehen, für den Gottesdienstbesuch am 1. Advent heißt es aller Voraussicht nach: geimpft, genesen oder getestet.