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  • Fr., 26. November 2021, 13:40 Uhr
    IN EIGENER SACHE: Infektionsschutzgesetz wird umgesetzt / Telefonische Beratung als Alternative

    3G-Regel für Besuche im Nibelungen Kurier

    Der Nibelungen Kurier bleibt auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. Um Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitende zu schützen, gelten beim Besuch die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.


    Nachweis erforderlich


    Zusätzlich wird aufgrund des neugefassten Infektionsschutzgesetzes ab Montag, dem 29. November 2021,  die 3G-Regel umgesetzt. Für persönliche Gespräche ist somit jetzt ein Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen tagesaktuellen Corona-Test (negativer PCR- oder POC-Antigentest einer offiziellen Teststelle/-zentrum) vorlegen. Dies gilt ebenso für mögliche Begleitpersonen.


    Beratung am Telefon


    Personen, die nicht geimpft, genesen oder getestet sind - oder keine Auskunft zu ihrem Status geben wollen -, werden gebeten, einen Termin für eine telefonische Beratung unter Telefon 06241/9578-0 zu vereinbaren.

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