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  • Do., 25. November 2021, 10:33 Uhr
    Jobcenter: Neues Infektionsschutzgesetz wird umgesetzt / Telefonische Beratung als Alternative

    3G-Regel für persönliche Gespräche

    Das Jobcenter Worms bleibt auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. Zum Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeitenden gelten die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.

    Zusätzlich setzt das Jobcenter aufgrund der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes ab Donnerstag, 25. November 2021, die 3G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen tagesaktuellen Corona-Test (negativer PCR- oder POC-Antigentest einer offiziellen Teststelle/-zentrum) vorlegen. Dies gilt ebenso für mögliche Begleitpersonen.

    Personen, die nicht geimpft, genesen oder getestet sind, oder keine Auskunft zu ihrem Status geben wollen, werden gebeten einen Termin für eine telefonische Beratung zu vereinbaren.

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