Sa., 17. September 2022, 08:54 Uhr
Helferkreis Asyl Worms: "Mitarbeiterin einer städtischen Behörde missachtet gesetzliche Vorgaben der BRD und EU"
Marokkanischer Flüchtling aus der Ukraine unerwünscht in Worms?
Wie der Helferkreis Asyl Worms e.V. in mitteilt, wurden zwischen dem 24. Februar und dem 23. August 2022 dem Bundesinnenministerium zufolge 1.008.635 Geflüchtete aus der Ukraine im Ausländerzentralregister (AZR) registriert. In Deutschland befinden sich derzeit etwa rund 29.000
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ohne ukrainische Staatsbürgerschaft.
Eine Übergangsregelung ermöglichte zunächst auch Drittstaatlern, die mit befristetem Aufenthalt in der Ukraine lebten, Einreise und Aufenthalt. Sie konnten sich bis zum 31.August 2022 ohne Asylantrag oder einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis – zum Beispiel wegen Ausbildung, Studium, Weiterreise – legal in Deutschland aufhalten. Ihr Nationalpass konnte nur bei Stellung eines Asylantrags einbehalten werden.
"Diese Vorgaben der deutschen Bundesregierung wurden von einer Mitarbeiterin des Amtes für Ausländerwesen in Worms völlig ignoriert, sie schuf ihr eigenes „Recht“, wie am folgenden Beispiel deutlich wird", erläutert Angeloka Wahl vom Helferkreis Asyl.
Hamza N., ein marokkanischer Student der „Architektur und Stadtplanung“ sei nach Beginn des Krieges aus Charkiw nach Deutschland geflüchtet und wurde von der ADD der Stadt Worms zugeteilt. Angekommen in Worms hätte ihm die Sachbearbeiterin kurz und bündig erklärt, dass er sich illegal in Deutschland aufhalte und schickte ihm am 13.07.2022 eine Ausweisungsverfügung. Nach angaben des Vereins hätte die Sachbearbeiterin behauptet, dass Marokko ein „sicheres Herkunftsland“ sei, was die Bundesregierung keineswegs so sieht. "Auf der Homepage des BAMF
https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/Sonderverfahren/SichereHerkunftsstaaten/sichereherkunftsstaaten-node.html ist Marokko in der Liste der sicheren Herkunftsstaaten nicht zu finden", verdeutlicht Wahl.
"Die Sachbearbeiterin stellte Hamza N. eine Duldung mit Beschäftigungsverbot aus und informierte das Sozialamt über eine vermeintliche „Verletzung der Mitwirkungspflicht“. Im Juli wurde ihm daraufhin eine Kürzung der Sozialleistungen angedroht. Sein Pass wurde rechtswidrig einbehalten".
Aus Unkenntnis der Rechtslage und mangels deutscher Sprachkenntnisse konnte er sich gegenüber den Behörden in Worms nicht verständlich machen und auch nicht nach Möglichkeiten eines dauerhaften Aufenthalts in Deutschland suchen, so Wahl. Er hätte sich daraufhin an den Helferkreis Asyl Worms gewandt, der am 19. August per Fax einige Nachfragen an das „Amt für Ausländerwesen“ und das Sozialamt stellte. Am 2. September erklärte Hamza, dass er freiwillig nach Portugal ausreisen will, weil ihm dort der Aufenthalt erlaubt ist. Die Sachbearbeiterin reagierte sofort und händigte ihm seinen Pass für den Flug nach Portugal aus. Erst nach dieser Entscheidung erhielt der Helferkreis Asyl Worms am 9. September eine unbefriedigende Antwort vom „Amt für Ausländerwesen“. Auf weitere wesentliche Kritikpunkte des Helferkreis Asyl Worms hätten bisher weder die Mitarbeiterin des Amtes für Ausländerwesen noch ihre Vorgesetze reagiert.
Offene Fragen
Für den Helferkreis Asyl Worms ist das Problem auch nach der Ausreise von Hamza noch nicht erledigt
. Er stellt folgende Fragen:
· Wieviel weitere Geflüchtete aus der Ukraine, die nicht die ukrainische Staatsangehörige haben, leben in Worms und haben ähnliche Erfahrungen wie Hamza gemacht?
· Wie ist es möglich, dass die Mitarbeiterin einer städtischen Behörde die gesetzlichen Vorgaben der deutschen Bundesregierung und der Europäischen Union missachtet?
· Welche Konsequenzen ergeben sich aus dieser bitteren Erfahrung?
"Es bleibt zu hoffen, dass sich der Stadtvorstand und engagierte Mitglieder des Stadtrats mit der Problematik befassen", betont Angelika Wahl abschließend.