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  • Mo., 26. Januar 2026, 13:13 Uhr
    FRISEUR-KONTROLLEN IN WORMS: HWK Rheinhessen und Ordnungsamt überprüfen gesetzliche Vorgaben

    70 Prozent ohne erforderliche Fachkraft

    Bild: KI-generiert

    In einer gemeinsamen Kontrollaktion haben die Handwerkskammer Rheinhessen und das Ordnungsamt der Stadt Worms im Januar mehrere Friseursalons und Barbershops im Stadtgebiet überprüft. Im Fokus der Überprüfungen stand die Frage, ob während der Öffnungszeiten eine fachlich qualifizierte Person – also ein Friseurmeister oder eine gleichwertig qualifizierte Person in der Funktion des Inhabers oder eines sogenannten Technischen Betriebsleiters – tatsächlich vor Ort anwesend ist.

    Kontrolliert wurden dabei insbesondere Betriebe, in denen der Inhaber selbst nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt und daher verpflichtet ist, eine entsprechend qualifizierte angestellte Fachkraft zu beschäftigen. Die Anwesenheit dieser verantwortlichen Person ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für den rechtmäßigen Betrieb eines Friseursalons oder Barbershops.
    Hintergrund der Regelung ist der Schutz der Kundinnen und Kunden.

    Friseurleistungen dürfen nur von Betrieben erbracht werden, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Zudem muss jederzeit eine qualifizierte Fachkraft im Salon anwesend sein, da bei der Ausübung des Berufs unter anderem mit scharfen Werkzeugen sowie chemischen Produkten gearbeitet wird.

    Ergebnisse der Kontrollen

    Insgesamt wurden zehn Friseurbetriebe überprüft.  In drei Betrieben war die erforderliche qualifizierte Person vor Ort. In sieben Betrieben konnte keine entsprechende Fachkraft angetroffen werden.

    Konsequenzen und weiteres Vorgehen

    In den sieben Fällen, in denen keine qualifizierte Person anwesend war, wird die Handwerkskammer Rheinhessen nun entsprechende Maßnahmen einleiten. Diese reichen von Nachkontrollen zur Überprüfung der Anwesenheitspflicht bis hin zur Schließung der Betriebsstätte durch das Ordnungsamt, sofern wiederholt keine fachlich verantwortliche Person angetroffen wird. 

    Ziel der Maßnahmen ist es, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben konsequent sicherzustellen – sowohl zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch zur Unterstützung der zahlreichen gesetzestreuen und qualitätsorientierten Friseurbetriebe.

    Schwarze Schafe schließen

    Hans-Jörg Friese, Präsident der Handwerkskammer Rheinhessen und selbst Friseurmeister mit eigenem Betrieb in Alzey, betont: „Unsere Aufgabe als Handwerkskammer ist es, Kundinnen und Kunden zu schützen und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern. Dafür arbeiten wir eng und vertrauensvoll mit den Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden zusammen, die identifizierte unseriöse und illegale Betriebe dann konsequent schließen.“

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