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  • Mi., 29. April 2020, 12:42 Uhr
    LANDKREIS: Nur wenige Eltern nutzen die Möglichkeit / Schrittweise öffnen

    71 Prozent der Kitas bieten Notbetreuung an

    Aufgrund der steigenden Anzahl von Corona-Infektionen hatte die Landesregierung im März die Schließung aller Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz verfügt. Seither bieten Kindertagesstätten eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern wichtige Berufe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung haben und denen keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht.

    Und zwar derzeit unabhängig davon, ob ein oder beide Elternteile den entsprechenden Berufsgruppen angehören. Zu diesen Gruppen zählen insbesondere Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen, Polizei, Rettungsdienste, Justiz einschließlich der Notariate,  Rechtsanwaltskanzleien und Justizvollzugsanstalten, Feuerwehr, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Angestellte von Energie- und Wasserversorgung, Angestellte in der Lebensmittelbranche, in der Landwirtschaft Tätige, Mitarbeitende von Banken, Sparkassen und Medienunternehmen.

    Härtefälle

    Darüber hinaus können auch berufstätige Alleinerziehende und andere Sorgeberechtigte, die auf eine Betreuung angewiesen sind und keinerlei andere Betreuungslösung finden (Härtefälle), die Notbetreuung nutzen. Wie auch Kinder aus Familien, die sozialpädagogische Familienhilfe oder Hilfen zur Erziehung erhalten: Kinder, bei denen der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes dies für zweckmäßig erachtet sowie Kinder, bei denen die Einrichtungsleitung zu dem Schluss kommt, dass die Betreuung im Sinne des Kindeswohls geboten ist.

    Zudem kann im Einzelfall nach Absprache eine Notbetreuung befürwortet und in Anspruch genommen werden. Eine grundsätzliche Grenze ist die maximale Größe einer Gruppe von bis zu zehn Kindern; je nach räumlichen und personellen Verhältnissen können die Einrichtungen mehrere Gruppen haben.

    300 betreute Kinder           

    „Im Landkreis Alzey-Worms wird die Notbetreuung derzeit nur in sehr geringem Umfang in Anspruch genommen. Knapp 300 Kinder, davon rund 70 Kinder im Alter unter drei Jahren, werden derzeit in den Kitas betreut.

    Die Tendenz zur Nachfrage ist aber steigend“, informiert die Leiterin des Kreisjugendamtes, Frederike Fleischer. Insgesamt stehen im Landkreis Alzey-Worms über 6.000 Kita-Plätze zur Verfügung. 71 Prozent der Kitas (60 der insgesamt 84 Einrichtungen) bieten die Möglichkeit einer Notbetreuung an. Bei Bedarf sollten sich Eltern frühzeitig bei ihren Kitas melden.

    Auch die Möglichkeit der Eingewöhnung in die Kita sei in begründeten Einzelfällen während der Notbetreuung realisierbar. Das Jugendamt stehe gerne, auch im Konfliktfall, beratend zur Seite.

    Spezielle Bedürfnisse

    „Die seitens des Landes für die Notbetreuung getroffenen Regelungen müssen vor Ort mit Leben gefüllt werden und lassen Flexibilität zu, um auf spezielle Bedürfnisse reagieren zu können“, betont Landrat Heiko Sippel. Es gelte mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand zu handeln.

    Experten hierfür seien die Kitas, denen die Eltern und deren Bedarfe sehr gut bekannt seien. Selbst wenn eine Betreuung nur tage- oder stundenweise aufgrund beschränkter Platzkapazitäten möglich sei, könne dies bereits eine große Entlastung für Familien bedeuten. Das Kindeswohl und die Kindergesundheit wie auch der Infektionsschutz stünden bei der Betreuung im Mittelpunkt.

    Deshalb dürften Personen, die bereits mit dem Corona-Virus infiziert sind oder in häuslicher Gemeinschaft mit Infizierten lebten, keine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Eine Ausdehnung der Öffnung der Kitas erfolge in kleinen Schritten, da kleine Kinder die Nähe zu Erzieherinnen und Erziehern benötigten und noch nicht in der Lage seien, Abstandsregelungen einzuhalten. In der derzeitigen Situation habe die Betreuung zuhause immer noch Vorrang.

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