Am Samstag ab 11 Uhr Demonstration gegen das »Haus am Dom« / Kein Gang vor das Landesverfassungsgericht
Bürgerverein will noch einmal Flagge zeigen
Auch bei der letzten große Demonstration im November 2014 fanden sich zahlreiche Gegner des »Hauses am Dom« ein. Archivfoto: Gernot Kirch
VON GERNOT KIRCH Der Bürgerverein Dom-Umfeld hat für Samstag, dem 25. April, zu einer großen Demonstration gegen das „Haus am Dom“ aufgerufen. Ab 11 Uhr soll sich der Protestzug am Ludwigsplatz in Bewegung setzten und durch die Wormser Innenstadt bis zum Kaiserdom führen. Für Teilnehmer, die nicht mehr so gut laufen können, stehen Begleitfahrzeuge zur Verfügung.
Auf dem Domvorplatz gegenüber der Jugendherberge bzw. den DomTerrassen ist für etwa 12 Uhr die große Abschlusskundgebung geplant. Dort werden unter anderem Mechthild Vogel, Rechtsanwalt Matthias Möller-MeineckeRechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke und Mundart-Dichter Hartmut Keil sprechen. Für die musikalische Untermalung sorgt Gary Mazzaroppi.
Der Bürgerverein hoffte auf eine große Beteiligung, um gegenüber den Verantwortlichen der Gemeinden St. Peter und St. Martin noch einmal ihren Protest auszudrücken. Dass man das „Haus am Dom“ noch verhindern kann, daran glauben nur mehr die Allerwenigsten. Somit geht es in erster Linie um einen symbolischen und moralischen Widerstand.
Ein »Denkzettel« für die Verantwortlichen Der Bürgerverein will zeigen, dass die Mehrheit der Wormser Bevölkerung nach wie vor gegen das „Haus am Dom“ ist und den Freien Blick auf das Gotteshaus wünscht. Und je mehr Bürger bei der Demonstration mitmachen, umso eindrucksvoller wird der „Denkzettel“ für die Gemeinden, aber auch so manchen Politiker sein. Winfried Thier vom Bürgerverein ruft daher alle Gegner des „Hauses am Dom“ auf, am Samstag noch einmal Flagge zu zeigen und an der Demonstration teilzunehmen, um den Befürwortern die „Rote Karte“ zu zeigen. Den Abschluss wird eine symbolische „Domumarmung“ bilden.
Der Bürgerverein teilte in dieser Woche zudem mit, dass er auf den weiteren juristischen Gang bezüglich der Durchführung des Bürgerbegehrens verzichtet. Denn dies würde in der Konsequenz wohl bedeuten, der Bürgerverein müsste vor das Landesverfassungsgericht ziehen. Und dies, so der Verein in einer Pressemitteilung, würde die finanziellen Möglichkeiten des Vereins übersteigen.