ATEMWEGSBESCHWERDEN: Ausnahmeregelung fürs „telefonische Krankschreiben“ gilt nicht mehr
Ab Montag wieder zum Arzt!
Am kommendem Montag, dem 20. April, müssen Versicherte mit Atemwegsbeschwerden ihre Arbeitsunfähigkeit wieder in den Arztpraxen feststellen lassen. Foto: Bru-nO/Pixabay
VON STEFFEN HEUMANN | Die seit dem 9. März gültige Sonderregelungen, im Falle von Atemwegsbeschwerden oder typischen Covid-19-Symptomen auch telefonisch vom Hausarzt krankschreiben zu lassen, gilt nicht mehr. Ab Montag müssen Versicherte zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit wieder persönlich in den Praxen erscheinen. Nach Einschätzung von Gesundheitsexperten war die durch die Corona-Pandemie gewünschte Entlastung der Arztpraxen erfolgreich. Gleichwohl sollten Patienten mit entsprechenden Covid-19-Symptomen vor dem Arztbesuch das weitere Vorgehen telefonisch mit dem Praxisteam absprechen.