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  • Di., 30. November 2021, 13:23 Uhr
    ebwo AöR: Mobile Schadstoffsammlung am 4. Dezember von 7.45 bis 12 Uhr auf dem Parkplatz an der EWR-Arena

    Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen!

    Die Entsorgungs- und Baubetrieb Worms AöR (ebwo AöR) führt am Samstag, dem 4. Dezember, die nächste mobile Schadstoffsammlung im Bereich der Stadt Worms durch. In der Zeit von 7.45 bis 12 Uhr können wieder Sonderabfälle in haushaltsüblichen Mengen am Stadionparkplatz in der Innenstadt/Alzeyer Straße kostenlos abgeben werden, wobei die Annahme auf 60 kg bzw. auf Gebinde mit einen Gesamtvolumen von 60 Liter begrenzt ist.

    Es gilt Maskenpflicht. Es wird gebeten, Abstand zu halten und bei Aufforderung den Personalausweis vorzuzeigen, da nur Sonderabfälle aus dem Stadtgebiet angenommen werden.

    Als Sonderabfälle gelten Abfälle, die besonders gesundheits- und umweltgefährdend sind wie beispielsweise, Altöl, Batterien, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Quecksilber, Farben, Säuren, Laugen, Beizen, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Fleckenentferner und Imprägniermittel, Fotochemikalien, Klebstoff, Haushaltsreiniger, Lösungsmittel, Bremsflüssigkeiten, Kraftstoffe, Pflanzenschutzmittel, Laborchemikalien, Ölfilter, ölverschmierte Betriebsmittel, PU-Schaumdosen, Spraydosen, Verdünner, Feuerlöscher, Propangaskartuschen und Campinggasflaschen (max. 5 kg).

    Zusätzlich zu den o.g. Sonderabfällen werden auch kleine Elektrogeräte angenommen. Größere Elektrogeräte sind weiterhin beim Wertstoffhof in der Bobenheimer Straße anzuliefern oder über die Hausratabfuhr anzumelden.

    Keine Explosivstoffe!
    Restentleerte Spraydosen und Farbeimer mit dem „Grünen Punkt“ sind über die Gelbe Tonne und eingetrocknete Wandfarben über den Restmüll zu entsorgen. Nicht angenommen werden bei den Sammlungen explosive Stoffe wie Munition und Feuerwerkskörper.

    Es wird darauf hingewiesen, dass von Wormser Gewerbe- und Landwirtschaftsbetrieben nur Kleinmengen entgegengenommen werden, ggf. ist bei Aufforderung die Herkunft des Abfalles nachzuweisen.

    Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Sonderabfälle an den Sammelpunkten abgestellt werden. Die Sonderabfälle müssen direkt dem Personal am Sonderabfallmobil überreicht werden. Das Abstellen der Sonderabfälle außerhalb der Sammlungszeiten gilt als Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet.

    Die Abfallberatung der ebwo AöR steht gerne unter Telefon 06241/9100-70 oder -72 zur Verfügung.

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