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  • Mo., 18. Dezember 2023, 16:30 Uhr
    Worms: Gebührenänderung für die Ausstellung eines Reisepasses ab 1. Januar 2024

    Abschaffung der Kinderreisepässe

    Im neuen Jahr ergeben sich einige Änderungen im Passrecht. Der Bundesgesetzgeber hat das „Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis-, und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ verabschiedet. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 1. Januar 2024 wird der Kinderreisepass abgeschafft. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende Ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Neuausstellungen, Verlängerungen oder Aktualisierungen der Kinderreisepässe sind ab dem 1. Januar 2024 allerdings nicht mehr möglich. Alternativ können „reguläre“ Personalausweise oder Reisepässe auch für Kinder ausgestellt werden.


    Beantragung nimmt längere Zeit in Anspruch

    Im Gegensatz zum bisherigen Kinderreisepass nimmt die Herstellung von Personalausweisen und Reisepässen eine längere Zeit in Anspruch. Deshalb ist eine rechtzeitige Beantragung vor der Reise künftig besonders wichtig. Zur Antragstellung muss ein aktuelles biometrisches Lichtbild und bei einem Erstantrag eine Geburtsurkunde im Original mitgebracht werden. Zudem muss das Kind zur Beantragung – unabhängig vom Alter – mit ins Bürgerservicebüro kommen. Außerdem müssen bei der Beantragung beide Elternteile vorsprechen oder alternativ der vorsprechende Elternteil eine Vollmacht des anderen vorlegen. Ab einem Alter von sechs Jahren müssen die Fingerabdrücke erfasst werden, ab zehn Jahren muss das Kind auch selbst auf dem Dokumentenantrag unterschreiben.


    Geänderte Gebühren

    Die Gebühr für den Reisepass ändert sich ab dem 1. Januar 2024: Der Reisepass kostet für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, 70 statt bislang 60 Euro. Reisepässe können in der Hauptstelle des Bürgerservicebüros, Folzstraße 5, in Worms oder in den Außenstellen in den Vororten Rheindürkheim, Pfeddersheim, Neuhausen oder Horchheim beantragt werden. Unter www.termine-reservieren.de/termine/worms geht es direkt zur Online-Terminvereinbarung des Bürgerservicebüros.

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