Von Gernot Kirch Der zuständige Kreiswahlausschuss tagte am Mittwoch im Rathaus und ließ für den Wahlkreis 32, der das Gebiet der Stadt Worms umfasst, sechs Direktkandidaten für die Landtagswahl am 13. März 2016 zu. Dies sind für die CDU Adolf Kessel (Ersatzbewerberin Stephanie Lohr); für die SPD Jens Guth (Ersatzbewerber Timo Horst); für die Grünen Richard Grünewald (Ersatzbewerber David Hilzendegen); für die FDP Dr. Jürgen Neureuther (Ersatzkandidat Christian Götz) und für die Linken Sebastian Knopf (Ersatzkandidat Bernhard Elz). Für die AfD sollte eigentlich Norbert Varnholt ins Rennen gehen, doch konnten von ihm einige Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht werden, sodass für die AfD Ersatzbewerber Matthias Lehmann antritt.
Kein NPD-Direktkandidat in Worms
Für die NPD wird im Wahlkreis Worms kein Direktkandidat ins Rennen gehen. Laut einer Information der Pressestelle der Stadt Worms habe der Wahlkreisvorschlag der NPD Mängel aufgewiesen. So hätte die NPD bis zum 29. Dezember 2015 exakt 125 gültige Unterstützungsunterschriften für den Kandidaten vorlegen müssen. Es seinen von der NPD bei der Ausstellung des Formblattes am 8. Juli 2015 aber nur 111 Unterschriften eingereicht worden, von denen 92 gültig und 19 ungültig waren. Weiter schreibt die Pressestelle der Stadt Worms, dass auf Wunsch alle Unterstützungsunterschriften nach der Prüfung an den NPD-Landesvorsitzenden Markus Walter zurückgesandt wurden. Zum Ende der Einreichungsfrist am 29. Dezember der Stadtverwaltung Worms aber keine gültigen, geprüften Unterstützungsunterschriften im Original vorlegt wurdene. Der Wahlausschuss habe daher den Wahlvorschlag der NPD zurückgewiesen.
Jeder Wähler hat zwei Stimmen
Der rheinland-pfälzische Landtag besteht aus 101 Abgeordneten, davon werden 51 direkt gewählt und 50 kommen über die Landeslisten der Parteien in den Landtag. Der Wähler hat zwei Stimmen. Eine für den Direktkandidaten und eine für die Partei, die sogenannte Landestimme. Der Wähler kann mit seinen zwei Stimmen übrigens unterschiedliche Parteien wählen, also den Direktkandidaten der Partei XY und mit der Landesstimme die Party XZ.
Die wichtige Stimme, also diejenige, die letztendlich über die Anzahl der Mandate, also die Anzahl der Sitze im Landtag entscheidet, ist die Landesstimme. Zumal bei den Direktkandidaten meist auch nur die Bewerber der beiden großen Parteien CDU und SPD eine Chance auf den Sieg haben.
Landesweit 14 Parteien
Bei der Wahl am 13. März sind landesweit 14 Partei zugelassen, die mit der Landesstimme gewählt werden. Der Landeswahlausschuss informierte am Mittwoch über die Zulassung folgender Parteien: SPD, CDU, Grüne, FDP, Linke, AfD, Freie Wähler, Piraten, NPD, Republikaner, Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP), Allianz für Aufbruch und Fortschritt (ALFA), Der Dritte Weg und Die Einheit. Als ergänzende Erklärung hier so viel, bei der ALFA handelt es sich um die neue Partei von AfD-Gründer Bernd Lucke. Der Dritte Weg ist eine Partei, die am rechten Spektrum anzusiedeln ist. „Die Einheit“ ist in erster Linie eine Partei von Aussiedlern und Migranten.
Umfragen sehen Kopf-an-Kopf-Rennen
In dieser Legislaturperiode sind nur CDU, SPD und Grüne im rheinland-pfälzischen Landtag vertreten. SPD und Grüne stellen mit 60 Sitzen die Regierung. Die CDU hat nur 41 Sitze.
Die Wahlumfragen sehen für die Landtagswahl am 13. März 2016 einen engen Ausgang vorher. Wer letztlich die Regierung bilden wird, hängt stark davon ab, welche der kleineren Parteien den Einzug in den Landtag schaffen. Weder für rot-grün noch für die CDU würde es zurzeit für ein Regierungsbildung reichen. Hier die aktuellste Umfrage vom 10. Dezember, ermittelt von Infratest dimap: CDU 39 Prozent, SPD 31 Prozent, Grüne 9 Prozent, FDP 5 Prozent, Linke 5 Prozent und AfD 7 Prozent. Bei der Landtagswahl gibt es eine Fünf-Prozent-Hürde. Dies bedeutet, eine Partei braucht mindestens Fünf Prozent der Stimmen, um in den Landtag einzuziehen.