Die Kreisverwaltung Alzey-Worms hat in den zurückliegenden Tagen die Zugangsdaten für die Antragstellung Agrarförderung in 2019 an die Betriebe, die im letzten Jahr einen Antrag gestellt haben, versandt. Seitens der Verwaltung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in 2019 nur noch elektronisch übermittelte Anträge berücksichtigt werden können.
Abgabefrist
Die Frist zur Abgabe des Antrages Agrarförderung mit den jeweiligen Anlagen und des Flächennachweises Agrarförderung endet am 15. Mai. Bis zu diesem Datum muss der, bei der Antragstellung erstellte, Datenträgerbegleitschein unterschrieben bei der Kreisverwaltung vorliegen. Sofern Anträge erst später eingehen muss mit erheblichen Beihilfekürzungen bis hin zur Totalablehnung gerechnet werden. Dies gilt für alle Direktzahlungen wie Basis- und Greeningprämie, Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (EULLa - Programm).
Hinweis zu Antragsunterlagen
Auch alle Betriebe, die in 2016, 2017 und 2018 an der Umstrukturierung von Rebflächen teilgenommen haben und keine anderen Agrarfördermaßnahme beantragen wollen, müssen den Antrag Agrarförderung mit dem Flächennachweis für 2019 bis zum oben genannten Termin einreichen. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen diese Betriebe mit empfindlichen Rückforderungen rechnen.
Landwirte und Winzer, die bisher keine Antragsunterlagen erhalten haben, werden gebeten, sich mit dem Referat Landwirtschaft der Kreisverwaltung Alzey-Worms in Verbindung zu setzen. Entweder per E-Mail unter Landwirtschaft@alzey-worms.de oder telefonisch unter der Nummer 06731/408-7072.
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