Di., 29. November 2022, 09:38 Uhr
KLINIKUM: Ab Dezember keine Voranmeldung für Besuchende mehr erforderlich
Aktualisierte Besucherregelung
Ab Dezember ist für Besucher des Klinikums Worms keine Vorab-Anmeldung bzw. Registrierung über das Online-Besuchermanagementsystem des Krankenhauses mehr erforderlich.
Die bestehenden Besucherregelungen des Klinikums bleiben unverändert. Es gilt: Ein Besuchender pro Patient pro Tag während der Besuchszeiten täglich jeweils zwischen 11 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 19 Uhr. Im gesamten Klinikgebäude gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht.
Besuche sind seit Oktober nur noch mit Vorlage eines Antigen-Schnelltests einer offiziell anerkannten Testeinrichtung (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) möglich. Von der Nachweispflicht sind asymptomatische Personen ausgenommen, die über einen Impfnachweis (3-mal geimpft oder 2-mal geimpft und 1-mal genesen) oder einen Genesenennachweis im Sinne des Infektionsschutzgesetzes verfügen. Besuchende sind verpflichtet, ihren Nachweis während ihres gesamten Aufenthalts im Klinikum mit sich zu führen.