Di., 28. Juli 2020, 15:13 Uhr
Landkreis Alzey-Worms: Neue Sätze für Kosten der Unterkunft festgelegt
Aktuelle Zuschüsse fürs Wohnen
Neue angemessene Mietwerte für die Kosten der Unterkunft im SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und SGB XII (Sozialhilfe) gelten ab 1. August im Landkreis Alzey-Worms. Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend hat die Kreisverwaltung als Sozialhilfeträger das vor zwei Jahren ermittelte so genannte schlüssige Konzept fortgeschrieben. Die neuen Sätze sind nach dem Mietspiegel untergliedert in die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Wöllstein, Wörrstadt und die Stadt Alzey mit 8,41 Euro pro Quadratmeter und die Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Wonnegau mit 8,34 Euro pro Quadratmeter (für eine Person bis 50 Quadratmeter). Für drei Personen (insgesamt 60 bis 80 Quadratmeter) liegt der Richtwert zwischen 7,16 Euro und 7,30 Euro pro Quadratmeter.
Vorgaben zugrunde legen
Vor Abschluss eines Mietvertrages ist bezüglich der Angemessenheit der Kosten von Leistungsbeziehern Kontakt mit dem jeweiligen Kostenträger (Jobcenter oder Sozialamt) aufzunehmen“, betont Andrea Maurer, die Leiterin der Sozialabteilung der Kreisverwaltung Alzey-Worms. Nach den Vorgaben des Bundessozialgerichts ist bei der Angemessenheit von Mietwohnungen die Bruttokaltmiete (Netto-Kaltmiete zuzüglich aller Nebenkosten abzüglich Heizkosten) zugrunde zu legen.
Bei Wohneigentum können die Aufwendungen bis zur angemessenen Netto-Kaltmiete berücksichtigt werden. Diese beträgt für die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Wöllstein, Wörrstadt und die Stadt Alzey 6,45 Euro pro Quadratmeter und für die Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Wonnegau 6,77 Euro pro Quadratmeter (für eine Person bis 50 Quadratmeter). Bei drei Personen können Aufwendungen zwischen 5,48 Euro und 5,94 Euro (insgesamt 60 bis 80 Quadratmeter) berücksichtigt werden.