Höchste Vorsicht im Umgang mit asbesthaltigen Abfällen
Aktueller Abfall-Tipp des Entsorgungs- und Baubetriebs
Asbest wie hier in Form von Wellasbestplatten ist fachgerecht zu entsorgen.
Asbest ist ein natürlich vorkommendes faseriges Mineral, das wegen seiner Hitze- und Feuerbeständigkeit seit Mitte des vorigen Jahrhunderts als Baumaterial – etwa als Eternitplatten, oder als Spritzasbest in großem Umfang eingesetzt wurde. Bereits 1970 wurde Asbest jedoch in die Gruppe der krebserzeugenden Arbeitsstoffe aufgenommen. Seit den 90er Jahren besteht in Deutschland ein vollständiges Verbot der Herstellung, Vermarktung und Verwendung von Asbestprodukten. Die heute im Handel angebotenen Faserzementprodukte enthalten kein Asbest mehr.
Beim Abbau und Bearbeiten, aber auch durch Verwitterung von asbesthaltigem Material werden winzige Fasern freigesetzt, die über die Atemluft in die Lunge geraten. Das Einatmen der Asbestfasern kann zu Krebserkrankungen der Lunge und des Rippenfells führen. Aber auch in die Umwelt dürfen Asbestzementfasern nicht gelangen. Insbesondere das Reinigen von älteren Eternitdächern und Fassadenplatten mit Besen oder Hochdruckreiniger, wie leider immer noch in der Praxis zu beobachten ist, führt zu einem massiven Abrieb von Asbestfasern. Verboten ist das Reinigen mit Besen, Bürsten oder Hochdruckreinigern, das Schleifen, Trennen, Bohren, Flexen, Sägen, Zerschlagen, Zerkleinern, Zertrümmern oder Werfen, der Transport über Schuttrutschen oder Kanten sowie die Wiederverwendung, Veräußerung und die Weitergabe von Asbestzementprodukten an Dritte.
Der Entsorgungs- und Baubetrieb weist darauf hin, dass Asbest grundsätzlich einer ordnungsgemäßen Entsorgung – möglichst durch eine Fachfirma - zuzuführen ist, da es sich um „gefährlichen Abfall“ handelt. Zur Durchführung von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten sollte immer eine Fachfirma herangezogen werden. Diese besitzt den erforderlichen Sachkundenachweis und die nötige Erfahrung für den sicheren Umgang mit Asbest.
Über die Abteilung Umweltschutz und Landwirtschaft (Ludwigsplatz 5) kann ein kostenloser Informationsflyer zum Thema „Asbest“ bezogen werden. Dieser steht auch als Download auf der Homepage der Stadt Worms (Rathaus/Bürgerservice/Formulare/Asbest) zur Verfügung. Weitere Fragen beantwortet die Abfallberatung des ebwo gerne unter den Rufnummern 06241/910070 bzw. -72.