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  • Mo., 16. November 2020, 11:52 Uhr
    BUSSE & BAHN: Maskenpflicht auch auf Bahnhöfen und an Haltestellen des Nahverkehrs

    Alkoholverbot im Regionalverkehr

    Archivfoto: Robert Lehr


    Die beiden Zweckverbände für den Schienenpersonennahverkehr weisen darauf hin, dass seit Inkrafttreten der jüngsten Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz ein Alkoholverbot in Bussen und Bahnen gilt. Weil es in den letzten Tagen, nach Aussagen einzelner Eisenbahnunternehmen, zu entsprechenden Verstößen kam, werden Reisende gebeten, die behördliche Anordnung zu befolgen. Auch bei der Maskenpflicht im öffentlichen Raum ist offenkundig nicht ausreichend bekannt, dass diese nicht nur in den Bahnhöfen der Deutschen Bahn, sondern grundsätzlich auch auf den Bahnsteigen sowie deren Zu- und Abgängen gilt.

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