Do., 21. Januar 2021, 18:42 Uhr
VERWALTUNGSGERICHT: Mathias Englert erhebt Klage gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Worms
„Allgemeinverfügung bewirkt das Gegenteil"
Bereits in den letzten Tagen war bekannt geworden, dass eine Klage gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Worms beim Verwaltungsgericht Mainz eingereicht wurde. Am heutigen Abend gab sich der Wormser Mathias Englert als Initiator der Klage zu erkennen. In seiner Pressemitteilung erklärte Englert: „In meiner Eigenschaft als Privatperson – nicht als Vorsitzender von FWG-Bürgerforum oder als Fraktionsvorsitzender dieser Fraktion im Stadtrat – habe ich gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Worms vom 11. Januar dieses Jahres Widerspruch erhoben und gleichzeitig beim Verwaltungsgericht beantragt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen." Das Englert nun an die Öffentlichkeit trat, erklärte er damit, das in den letzten Tagen „durchgesickert“ sei, dass diese Maßnahmen von ihm initiert waren. Er habe einerseits viel Zuspruch erfahren, vereinzelt auch Rückfragen.
Hier lesen Sie Mathias Englerts Beweggründe im Wortlaut:
- Ich bin kein „Corona-Leugner“. Mir war von Beginn der Pandemie an klar, dass es zu Todesfällen – nicht nur wie teilweise in den sozialen Medien behauptet von „über 80-Jährigen“ – auch von jüngeren, nicht vorbelasteten Menschen kommt. Nach meiner Ansicht ist jeder Todesfall, egal ob mit oder an Corona gestorben, einer zu viel. Daneben kann es auch bei nicht tödlichen Verläufen zu dauerhaften, irreversiblen Dauerschädigungen an unterschiedlichen Organen durch die Corona-Infektion kommen. Gleichzeitig ist mir bewusst, dass es auch zu harmlosen Verläufen kommen kann. Insbesondere muss auch auf die Belastbarkeit des Gesundheitssystems geachtet werden, dass es nicht zur sog. Triage kommt. „Gesundheitssystem“ klingt immer sehr abstrakt. Es sind Menschen: Pflegepersonal, Ärzte und andere für die Gesundheit Tätige. Deren Belastbarkeit ist oft erreicht und sogar überschritten. Daher erachte ich es als absolut wichtig, neue Corona-Infektionen zu reduzieren. Außerdem kann niemand ein Interesse daran haben, in Behandlung bei einem völlig überlasteten Arzt oder in der Obhut von überlasteten Krankenschwestern oder Pflegern zu sein.
- Die Infektion mit Corona-Viren erfolgt laut Robert-Koch-Institut (RKI) im Wesentlichen durch „... die respiratorische Aufnahme virushaltiger Partikel, die beim Atmen, Husten, Sprechen, Singen und Niesen entstehen...“. Meiner Meinung nach gilt es daher, die persönlichen Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Daneben ist bei zwingend notwendigen Kontakten alles zu unternehmen, die Ausscheidung und Aufnahme von Viren so gering wie möglich zu halten (z.B. durch Maske, Abstand, Lüften, unvermeidliche Treffen möglichst draußen).
- Die Allgemeinverfügung der Stadt zielt aber in den angegriffenen Punkten in keiner Weise auf die Kontaktreduzierung oder die Reduzierung der Virenübertragung. Stattdessen bewirkt die Allgemeinverfügung das Gegenteil: Beispielsweise führt die verkürzte Zeit zum Einkaufen zwangsläufig zu mehr Kontakten. Das ist kontraproduktiv.
- Grundrechtseinschränkungen (Freizügigkeit) müssen erstens dem Zweck (hier der Verhinderung von Infektionen) dienen und zweitens das letzte zur Verfügung stehende Mittel sein. Sowohl die 15-km-Begrenzung als auch die nächtliche Ausgangssperre erfüllen beide Kriterien nicht.
- Sinnvolle Maßnahmen hat das Land, im Widerspruch zur Bund-Länder-Absprache, beispielsweise die „ein Haushalt plus eine Person“-Regel nicht vorgeschrieben, sondern nur als „Soll-Vorschrift“ ohne Bußgeld in die 15. Corona-Abwehrverordnung aufgenommen. Stattdessen wird durch die Allgemeinverfügung den „Wormsern“ verboten, alleine oder als Haushaltsgemeinschaft zum Beispiel im Pfälzer Wald spazieren oder wandern zu gehen (damit meine ich nur die verantwortungsbewusste Verhaltensweise und auf keinen Fall „Massenansammlungen am Skilift“). Weiterhin erachte ich es als widersinnig, wenn Wettbüros im Gegensatz zu Einzelhandelsgeschäften geöffnet haben. Wettbüros dürfen für die Abgabe von Wetten betreten werden; de facto haben sie aber „normal“ geöffnet.
- Bereits vor dem Erlass der Allgemeinverfügung, aber nach dem Überschreiten der 200-er- Inzidenz habe ich dem Oberbürgermeister meine Bedenken hinsichtlich der Ausgangssperre (die 15km-Regel war zu diesem Zeitpunkt kein Thema) per E-Mail mitgeteilt (dies als Fraktionsvorsitzender von FWG-Bürgerforum). Leider habe ich bisher keine Antwort erhalten.
- Der Oberbürgermeister hat in den Medien verlautbart, dass die „15-km-Regel“ eine Vorgabe des Landes gewesen sei, er diese aber nicht befürworte. Leider hat sich der Oberbürgermeister nun zum wiederholten Male vom Land „zwingen“ lassen, gegen sein Gewissen zu entscheiden.
- Die Allgemeinverfügung ist „handwerklich“ schlecht: Zum Beispiel sind die Begriffe „Lebensgefährte“ und „tagestouristische Zwecke“ nicht näher definiert. Daraus ergibt sich eine Rechtsunsicherheit und es finden darüber hinaus genau diejenigen jede Menge Schlupflöcher, die sich sowieso an keine Regeln halten wollen.
- Die Allgemeinverfügung ist sprachlich so aufgebaut, dass der meiste Text auf die Ausnahmen gerichtet ist. Das verleitet den Leser dieser Verfügung immer nach „Ausnahmen“ zu suchen, statt sich auf die Kontaktreduzierung zu konzentrieren. Und hierauf kommt es meines Erachtens jetzt an. Dies gilt umso mehr bei den neuen infektiöseren Corona-Virus- Mutationen.