WORMS: Stadt muss Bewegungsradius doch einschränken / Maskenpflicht in Innenstadt wird wieder eingeführt / Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr
Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch in Kraft
Auch die Maskenpflicht in der Innenstadt wird ab Mittwoch wieder eingeführt. Foto: Mirco Metzler/Die Knipser
Nun also doch: Die Stadt Worms muss den Bewegungsradius ihrer Bürger für touristische Zwecke auf 15 Kilometer einschränken. Dies berichtete Oberbürgermeister Adolf Kessel nach einem weiteren Telefonat mit dem Gesundheitsministerium am gestrigen Abend. Ursprünglich hatte die Stadt auf diese Einschränkung vorerst verzichten wollen, doch das Ministerium besteht auf die zusätzliche Regelung. Ebenso muss die Stadt nun die Maskenpflicht in der Fußgängerzone wieder einführen. Diese Bestimmung war am 20. Dezember ausgelaufen und aufgrund der Schließung des Einzelhandels nicht mehr verlängert worden.
Nicht weiter als 15 Kilometer
Was die Einschränkung des Bewegungsradius betrifft, so zielt die neue Regelung ausschließlich auf die Vermeidung des Tagestourismus‘ ab. Heißt: Wormser dürfen sich für Ausflüge nicht weiter als 15 Kilometer vom Stadtgebiet wegbewegen. Ebenso dürfen auch Tagestouristen nicht mehr nach Worms kommen, sofern sie weiter als 15 Kilometer entfernt wohnen. So soll vermieden werden, dass das Virus aus dem „Hotspot Worms“ außerhalb der Stadt weiter verbreitet wird. In der Verwaltungssprache liest sich diese Regelung so: „Der Bewegungsradius jeder Person mit Wohnsitz in der Stadt Worms für tagestouristische Zwecke wird auf den Umkreis von 15 Kilometern ab den Stadtgrenzen der Stadt Worms beschränkt. Tagestouristische Ausflüge in das Gebiet der Stadt Worms sind untersagt, es sei denn, der Wohnsitz der betroffenen Person ist weniger als 15 Kilometer von den Stadtgrenzen der Stadt Worms entfernt.“ Dies bedeutet allerdings auch, dass Familienmitglieder, die weiter als 15 Kilometer von Worms entfernt leben, besucht werden können, sofern alle anderen gültigen Regeln eingehalten werden. Ebenso dürfen auch Menschen von außerhalb ihre Angehörigen in Worms besuchen, wenn die Anzahl der Kontaktpersonen nicht überschritten wird. Weitere Anreisen aus beruflichen Gründen sind ebenfalls von dieser Regelung nicht betroffen. Menschen, die beispielsweise in Mannheim arbeiten und in Worms wohnen oder umgekehrt, sind von der Maßnahme ausgenommen.
„Uns sind die Hände gebunden"
„Wir bedauern es sehr, die Allgemeinverfügung nun doch noch restriktiver gestalten zu müssen, wollten wir als Stadt zunächst auf die Vernunft unserer Bürger appellieren. Aufgrund der weiterhin steigenden Corona-Zahlen sind uns jedoch die Hände gebunden“, erklärt der Oberbürgermeister. Die Allgemeinverfügung wurde am Dienstag veröffentlicht und tritt damit am Mittwoch, dem 13. Januar, in Kraft.