CORONA-PANDEMIE: In Worms heißt es weiterhin bis 14. Februar: Nachts müssen alle zu Hause sein
Allgemeinverfügung wird verlängert
Zwar ist ab heute die Einschränkung des Bewegungsradius‘ aufgehaben, allerdings gilt weiterhin die Maskenpflicht in der Innenstadt sowie die Ausgangssperre ab 21 Uhr.Und zwar zunächst bis zum 14. Februar. Foto: Mirco Metzler/Die Knipser
In einer zweiten Änderungsverfügung zur Allgemeinverfügung vom 11. Januar 2021 verlängert die Stadt Worms die nächtliche Ausgangssperre und die Maskenpflicht in der Fußgängerzone.
Inzidenzwert muss weiter gesenkt werden
In einer zweiten Änderungsverfügung zur Allgemeinverfügung vom 11. Januar 2021 verlängert die Stadt Worms in Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium die zusätzlich geltenden Regelungen. Hintergrund ist die Vorgabe der Bund-Länder-Konferenz, den Inzidenzwert unter 50 zu senken. Zudem hat auch das Verwaltungsgericht die Allgemeinverfügung der Stadt Worms bestätigt.