Das Jugendamt der Stadt Worms lädt herzlich zur Vollversammlung der Eltern mit Wahl des Vorstandes des Stadtelternausschusses Worms am Mittwoch, dem 29. November, von 19 bis 21 Uhr, in die Karl-Hofmann-Schule, Raum 45, Von-Steuben-Straße 31, 67549 Worms, ein.
Der Stadtelternausschuss ist die Vertretung der Eltern aller Wormser Kindertageseinrichtungen – unabhängig davon, in welcher Trägerschaft sie sich befinden. Er ist ein Bindeglied zwischen Elternausschüssen, Kitas, Trägern, der Politik, dem Jugendamt und den Eltern. Die durch die Elternausschüsse der Wormser Kindertageseinrichtungen gewählten Delegierten für die Vollversammlung des Stadtelternausschusses wählen die Mitglieder seines Vorstandes. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Stadtelternausschusses und fungiert als Vertreter der Interessen von Wormser Eltern mit Kindern unter 14 Jahren.
Zum Vorstand des Stadtelternausschusses kann jedes Elternteil eines Kindes unter 14 Jahren, das in Worms wohnhaft ist, gewählt werden. Kandidaten müssen dabei weder Delegierte der Vollversammlung sein, noch muss deren Kind zum Zeitpunkt der Kandidatur eine Kita besuchen. Die Amtszeit des Vorstandes des Stadtelternausschusses, dessen Wahl in Präsenz durchgeführt werden muss, beginnt mit seiner Wahl und beträgt zwei Jahre. Als politisch neutrales und selbstständig arbeitendes Gremium entsendet er unter anderem ein Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt sowie zwei Delegierte in den Landeselternausschuss (LEA).
Wer für den Vorstand des Stadtelternausschusses kandidieren möchte, an der Vollversammlung aber nicht teilnehmen kann, kann bei der Stadt Worms per E-Mail an petra.dietz@worms.de einen Kandidatur- und Vorstellungsbogen anfordern, ihn ausfüllen und bis Dienstag, dem 8. November, 24 Uhr, per E-Mail zurück übersenden. Anwesende können ihre Kandidatur auch persönlich im Rahmen der Vollversammlung erklären.
Wer als Delegierter des Stadtelternausschusses für den Landeselternausschuss kandidieren möchte, muss ein Kind haben, das eine Wormser Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort, Spiel- und Lernstube) besucht. Für diese Kandidatur kann ebenfalls bei der Stadt Worms per E-Mail an petra.dietz@worms.de ein Kandidatur- und Vorstellungsbogen angefordert und bis zum 28. November, 24 Uhr, per E-Mail zurückgesendet werden. Alternativ kann die Kandidatur auch persönlich im Rahmen der Vollversammlung erklärt werden.
Weitere Informationen zu den „Grundlagen der Elternmitwirkung in rheinland-pfälzischen Kitas“ finden sich in der gleichnamigen Broschüre des Landeselternausschusses unter www.lea-rlp.de
Gesetzliche Grundlage für die Wahl des Vorstands des Stadtelternausschusses sind §§ 8 ff KiTaGEMLVO (Landesverordnung über die Elternmitwirkung in Tageseinrichtungen der Kindertagesbetreuung). Weitere Informationen zu der Wahl sind außerdem auf der städtischen Homepage zu finden unter www.worms.de
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