Der Tausendjahrfeier der ersten Weihe des Wormser Domes geht ein Künstlerkolloquium voraus / 9 renommierte Künstler waren geladen
Altarraum soll neu gestaltet werden
Die gegenwärtige Situation des Altarraumes soll zeitgemäß verändert werden. Foto: Norbert Rau
Im Hinblick auf die Tausendjahrfeier der ersten Weihe des Wormser Domes hat sich die Domgemeinde gemeinsam mit dem Bistum Mainz ein weiteres großes Ziel gesetzt: die bislang provisorische Gestaltung des Altarraumes soll möglichst bis dahin durch eine dauerhafte und künstlerisch der Bedeutung des Wormser Domes angemessene Lösung ersetzt werden.
Um dazu Ideen zu entwickeln, wurde nun als erster Schritt ein Künstlerwettbewerb zur Neugestaltung der liturgischen Orte im Altarraum des Domes zu Worms ausgelobt, zu dem insgesamt 9 renommierte Künstler eingeladen wurden.
Mit einem Kolloquium, bei dem sich Künstler wie auch Preisrichter und Sachverständige mit dem Ort und mit den Rahmenbedingungen der Wettbewerbsaufgabe vertraut machen konnten, begann nun der Wettbewerb.
Gestaltung muss der Bedeutung gerecht werden
„50 Jahre nach der Liturgiereform in der katholischen Kirche ist es höchste Zeit, dass wir uns auch im Dom der Aufgabe stellen, den Altarraum gemäß den geltenden liturgischen Bestimmungen zu gestalten, und zwar in einer Weise, die der historischen, denkmalpflegerischen und kirchlich-liturgischen Bedeutung des Wormser Domes gerecht wird“, beschreibt Propst Tobias Schäfer die Aufgabe.
„Die Tausendjahrfeier der ersten Domweihe schien uns ein gegebener Zeitpunkt, um diese große Herausforderung, die die Gemeinde seit Jahrzehnten zugunsten vordringlicherer Aufgaben vor sich herschiebt, nun endlich anzupacken.“ Ziel sei eine den heutigen liturgischen Anforderungen entsprechende aufeinander abgestimmte Gestaltung der zentralen liturgischen Orte.
„Altar, Ambo, Priestersitz und die Plätze für die anderen liturgischen Dienste sollen in Form, Gestaltung und Materialität aufeinander bezogen sein und so angeordnet werden, dass die ‚tätige Teilnahme‘ der Gläubigen an der Feier der Liturgie im Sinne des Konzils unterstützt wird“, beschreibt der Liturgiereferent des Bistums Mainz Tobias Dulisch, der als Sachverständiger das Preisgericht berät, das Ziel der Neugestaltung.
„Die jetzige Situation ist, bei Licht betrachtet, im Grunde ein zufälliges Sammelsurium: da ist der schlichte, als Tisch gestaltete Altar, den man den liturgischen Anforderungen entsprechend nach dem Konzil bewusst in das Zentrum der Vierung gestellt hat; da ist der barocke Ambo, der wohl ursprünglich ein Chorpult war; da sind nebeneinander Priester- und Messdienersitze in mindestens vier verschiedenen Ausführungen, vom einfachen korbgeflochtenen Hocker bis zum nachgemachten barocken Plüschsitz. Nichts passt wirklich zusammen“, erläutert Propst Schäfer.
Großes Interesse an prominenter Aufgabe
Im Kolloquium, an dem auch Vertreter der Denkmalpflege teilnahmen, zeigte sich an den Rückfragen aus dem Kreis der angesprochenen Künstler das große Interesse an dieser prominenten Aufgabe, aber auch, dass sich die Angefragten sehr wohl der besonderen Herausforderung bewusst sind.
„Wie es Balthasar Neumann gelungen ist, in der Formensprache seiner Zeit und gemäß den liturgischen Anforderungen im 18. Jahrhundert einen Altar zu schaffen, der sich doch gleichzeitig harmonisch in die romanische Architektur einfügt, so gilt es heute in der Formensprache unserer Tage und gemäß den heutigen liturgischen Anforderungen den Raum zu ordnen und zu gestalten, mit Respekt vor dem tausendjährigen Denkmal mit seiner hervorragenden romanischen Architektur und vor dem kostbaren barocken Inventar des Chorraumes“, beschreibt die Landeskonservatorin Dr. Roswitha Kaiser, die ebenfalls Mitglied des Preisgerichtes ist, die Herausforderung für die Künstler.
Kostenbudget 50.000 Euro
Im Preisgericht sind als Preisrichter und Sachverständige neben Vertreterinnen und Vertretern der Domgemeinde und des Bistums Mainz unterschiedliche Fachleute vertreten: bildende Künstler, Denkmalsachverständige, Liturgiewissenschaftler, Architekten. Insgesamt umfasst das Preisgericht 23 Personen. Auch das Kostenbudget ist in den Wettbewerbsbedingungen festgelegt: 50.000 Euro lassen sich Bistum und Kirchengemeinde die Neugestaltung kosten.
„Für eine Kirche mit der historischen und kunstgeschichtlichen Bedeutung wie den Wormser Dom braucht es eine wirklich überzeugende künstlerische Gestaltung, und die hat auch ihren Preis“, begründet Klaus Berg für den Verwaltungsrat.
Die Mitglieder der Domgemeinde waren bereits im Juli durch einen Artikel im Pfarrbrief über die Pläne zur Neugestaltung informiert worden, nachdem das Projekt in den Gremien der Gemeinde beraten und beschlossen worden war. Der Terminplan sieht vor, dass bis Mitte November die Entwürfe und Ergebnisse des Wettbewerbs in einer Wettbewerbsausstellung der Öffentlichkeit präsentiert werden sollen.