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  • Fr., 17. Oktober 2014, 13:33 Uhr
    Marcus Held begrüßt Rechtsanspruch auf Teilzeit durch neues Familienpflegezeitgesetz

    Angehörige pflegen ohne finanzielle Einbuße

    „Mit dem Familienpflegezeitgesetz, das am 1. Januar 2015 in Kraft tritt, soll Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden, ihre Familienangehörigen zu pflegen, ohne dabei finanzielle Einbußen oder die Gefahr des Verlustes ihres Arbeitsplatzes in Kauf nehmen zu müssen.“, erklärt der SPD-Bundestagabgeordnete Marcus Held.

    Erreicht wird dies durch einen Kündigungsschutz während der Zeit, in der Familienangehörige gepflegt werden. Dies kann kurzfristig für zehn Tage erfolgen oder auch bis zu zwei Jahre im Rahmen der sogenannten Familienpflegezeit. Finanziell abgesichert sind die Beschäftigten bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung durch eine Lohnersatzleistung und bei einer längerfristigen Pflege von Angehörigen durch ein zinsloses Darlehen. Erweitert wurde im Rahmen des Gesetzes auch der Begriff des „nahen Angehörigen“. So sind mit Inkrafttreten des Gesetzes zu Beginn des nächsten Jahres auch Stiefeltern, Schwäger/innen und lebenspartnerschaftliche Gemeinschaften berücksichtigt.

    „Auch für Arbeitgeber bietet das neue Gesetz viele Vorteile, so scheiden Beschäftigte bei einem Pflegefall nicht voll aus dem Beruf aus. Auf diesem Wege bleiben den Arbeitsgebern Fachkräfte erhalten.“, so Held. Außerdem haben die Unternehmen Planungssicherheit durch faire Fristen im Gesetz. „Ich bin froh, dass wir es innerhalb der großen Koalition nun geschafft haben, mit dem Familienpflegezeitgesetz ein Projekt zum Ziel zu führen, welches unter der schwarz-gelben Regierung in der letzten Legislaturperiode nur ohne einen Rechtsanspruch und mit entsprechend geringer Annahme durch die Arbeitnehmer realisiert werden konnte.“, so Held.

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