Do., 29. September 2022, 16:26 Uhr
KLINIKUM WORMS: Antigen-Schnelltest ab dem 1. Oktober verpflichtend für Besucher
Angepasste Besucherregelung
Zum 1. Oktober 2022 tritt das neue Infektionsschutzgesetz zum Schutz der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 in Kraft, das unter anderem den Zugang zu Krankenhäusern neu regelt: Besuche im Krankenhaus und somit auch im Klinikum Worms sind entsprechend dieser neuen Regelung ab dem 1. Oktober nur noch mit Vorlage eines Antigen-Schnelltest einer offiziell anerkannten Testeinrichtung (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) möglich. Eine Testmöglichkeit vor Ort ist nicht möglich. Die bisherigen Besuchsregelungen bleiben unverändert: Krankenbesuche sind während der gesamten Besuchszeit von 11 bis 13 Uhr sowie 15 bis 19 Uhr möglich. Zusätzlich gilt nach wie vor: ein Besucher pro Tag und Patient. Auch gilt im gesamten Klinikgebäude weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.