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  • Do., 07. März 2019, 17:01 Uhr
    Aus dem Polizeibericht: Unbefugte Bildaufnahmen hilfloser Unfallopfer stellen Straftat dar

    Anzeigen gegen Unfallgaffer

    Worms (ots) - Tragisch genug, wenn es zu einem Unfall mit Personenschaden kommt. Wie der schwere Motorradunfall gestern auf der L523 zeigt, kann allerdings beobachtet werden, dass Gaffer neugierig das Geschehen fotografieren oder filmen. Mit ihren Kraftfahrzeugen fahren sie besonders langsam am Unfallort vorbei, um eine bessere Sicht zu haben. In der Regel geht es dabei um reine Sensationslust, wenn Menschen leiden, oder wie in diesem Fall, um ihr Leben kämpfen.

    Zwei Autofahrer (18 und ein 29 Jahre) bremsten gestern ihre Fahrzeuge an der Unfallstelle fast zum Stillstand ab, um mit ihren Smartphones Fotos vom Unfallgeschehen einzufangen. Beide wurden kontrolliert und Anzeigen gefertigt. Ob ihnen bewusst war, dass sie Gefahr laufen, durch dieses Verhalten eine Straftat zu begehen? Nämlich dann, wenn sie unbefugt Bildaufnahmen fertigen, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzen.

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