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  • Mo., 28. Mai 2018, 15:30 Uhr
    Stellungnahme des Ministeriums der Justiz zur beabsichtigen dreiwöchigen Schließung der Jugendarrestanstalt Worms

    Arreste werden vollstreckt










    Zur Berichterstattung der  Tagespresse bezüglich der beabsichtigten dreiwöchigen Schließung der Jugendarrestanstalt (JAA) Worms erklärt das Ministerium der Justiz, dass die beabsichtigte Schließung der JAA Worms  auf einer entsprechenden Anregung des Anstaltleiters der JAA beruhe.


    Hintergrund ist, dass es in der JAA Worms zu mehreren Ausfällen beim Personal aufgrund schwerer Erkrankungen gekommen sei: Drei von 14 Vollzeitstellen im Allgemeinen Vollzugsdienst stünden aus diesem Grunde derzeit nicht zur Verfügung. Hinzu kämen in den Sommerferien weitere urlaubsbedingte Abwesenheiten von Bediensteten. Angesichts der knappen Personalausstattung aller Justizvollzugseinrichtungen und insgesamt bereits erheblichen geleisteten Überstunden könne keine personelle Unterstützung von außen – wie bisweilen in der Vergangenheit praktiziert – organisiert werden.


     


    Die zeitweilige Schließung würde laut Ministerum der Justiz nicht dazu führen, dass Arreste vorzeitig beendet oder überhaupt nicht vollstreckt würden. Jugendarrestanstalten würden sich sich von allen anderen Justizvollzugseinrichtungen dadurch unterscheiden, dass sie die Arrestanten selbst vorladen und damit ihre Belegung steuern können. Aus diesem Grund sei es auch möglich, die Einrichtung geplant zu schließen. In der Zeit der Schließung würden zudem Renovierungs- und Reparaturarbeiten vorgenommen, für die ein kleiner Teil des Personals benötigt werde. Die übrigen  Mitarbeiter könnten dann Mehrarbeitsstunden abbauen oder Urlaub nehmen. Falls dies nicht gewünscht sei, könne auch Arbeit in einer anderen Justizvollzugsanstalt geleistet werden.


     


    Information:
    Die Jugendarrestanstalt (JAA) Worms dient der Vollstreckung von Arresten gegen Jugendliche und Heranwachsende. Diese werden verhängt, wenn Erziehungsmaßregeln (Erteilung von Weisungen oder Anordnung der Erziehungshilfe) nicht ausreichend, die Verhängung einer Jugendstrafe aber nicht geboten ist. Der Jugendarrest ist ein Zuchtmittel, keine Strafe. Er soll den Jugendlichen aber eindringlich zu Bewusstsein bringen, dass sie für das von ihnen begangene Unrecht einzustehen haben. Durch den Vollzug des Jugendarrests sollen bei den Jugendlichen erzieherische Ziele erreicht werden. Daraus folgt die pädagogische Ausgestaltung des Jugendarrests. Der Jugendarrest soll darüber hinaus aufzeigen, was der Entzug der Freiheit bedeutet und dadurch die jungen Täter von weiteren Gesetzesbrüchen abhalten. Der Arrest kann bis zu vier Wochen dauern.


     


    Die JAA Worms verfügt über insgesamt 27 Arrestplätze, davon 21 für männliche und sechs für weibliche Arrestanten. Bei ihr sind 15 Personen auf 14 Vollzeitstellen im Allgemeinen Vollzugsdienst und zwei Personen im Sozialdienst beschäftigt.


     


     


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