
Mit Stadtratsbeschluss vom 6.12.2010 zum Erhalt der Biodiversität und zur Unterzeichnung der Biodiversitäts-Deklaration wurde die Verwaltung beauftragt, ein Handlungskonzept „Artenschutz an/in öffentlichen Gebäuden der Stadt Worms“ auf den Weg zu bringen. Das Konzept liegt nun vor und kann auf der Internetseite der Stadt Worms unter www.worms.de (Rubrik: Mein Worms/Umwelt/Naturschutz/Artenschutz) abgerufen werden. Doch sind es nicht nur die öffentlichen Gebäude, die im Fokus der Ausführungen stehen.
„Die Stadt möchte als Vorbild fungieren und mit diesem Konzept auch die Hausbesitzer informieren und unterstützen. Der Schutz vieler uns lieb gewonnener Arten muss es uns wert sein zu handeln“, erhofft sich Bürgermeister Hans-Joachim Kosubek eine Signalwirkung innerhalb der Bevölkerung, die zu einer stärkeren Beachtung des Artenschutzes auch bei privaten Bau- oder Sanierungsvorhaben führt.
Die Hinweise zur Erhaltung und Sicherung geschützter Arten, die Schaffung neuer Nistplatz- und Quartierangebote und die Vermeidung von Konflikten werden in dem Konzept informativ mit Zeichnungen und Fotos dargestellt. Die Brutzeit beginnt wieder in den kommenden Wochen. Um die Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzrechts auszuschließen und eventuelle Bauverzögerungen zu vermeiden, ist die frühzeitige Begutachtung möglicher Fortpflanzungs- und Ruhestätten oder eine Rückfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde sinnvoll. Ansprechpartner ist Herr Reich von der Unteren Naturschutzbehörde der Stadtverwaltung Worms (Abteilung Umweltschutz und Landwirtschaft), Telefon 06241/853-3505 oder E-Mail: umwelt@worms.de.
Biologische Vielfalt in den Städten gilt es zu erhalten
Die Erhaltung der biologischen Vielfalt beschränkt sich nicht nur auf den unbebauten Außenbereich, den Bereich mit Gewässern, Wiesen, Hecken und Wäldern, sondern auch auf den Innenbereich von Dörfern und Städten. Die zunehmende Urbanisierung der Landschaft gefährdet die biologische Vielfalt von Pflanzen- und Tierarten, viele Arten sind vom Aussterben bedroht. Die meisten aktuell gefährdeten Arten kommen im Offenland (Acker, Wiese, Feuchtwiese etc.) oder im Siedlungsraum (Gebäudebrüter) vor. Städte, wie die Stadt Worms, bieten jedoch auch vielen Pflanzen- und Tierarten einen geeigneten Lebensraum. So existieren in der Stadt Worms seltene und gefährdete Arten, die von lokaler, regionaler und nationaler Bedeutung für den Naturschutz und den Erhalt der biologischen Vielfalt sind. Die Vorkommen gefährdeter Arten belegen sehr oft auch die Qualität der Stadtnatur. Die Stadt bietet neben Grünstrukturen vor allem Gebäude mit ihren Nischen und Einschlupflöchern, sozusagen als „künstliche Felsen“, vielen Vogel- und Fledermausarten einen einzigartigen Brut- und Lebensraum an.
In Worms kommen viele zumeist „heimliche Mitbewohner“ vor, die oft nicht bemerkt werden, wie z.B. das Vorkommen einer Kolonie der "Braunen Langohren" in der Westend-Realschule. In der Öffentlichkeit dagegen bekannt ist der Wanderfalken-Brutplatz im Wormser Dom. Der Mauersegler ist eine Vogelart, die viele erkennen, wenn die Tiere mit ihren auffällig schrillen Rufen durch die Lüfte „segeln“. Als ursprünglicher Felsbrüter hat sich der Mauersegler seit dem Mittelalter zum Gebäudebrüter entwickelt. Hohe Steinbauten mit vielerlei Hohlräumen unter Dächern und Traufen nutzen die Tiere als Brutplatz.
Ein zunehmender Konflikt besteht jedoch im Falle von notwendigen klimawirksamen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden. Steigende Energiekosten und rechtliche Bestimmungen des Bundes zur energetischen Sanierung von Gebäuden werden in den kommenden Jahren verstärkt zu sicherlich notwendigen Sanierungen von öffentlichen und privaten Gebäuden bzw. Wohnhäusern führen. Dabei stehen z.B. die Sanierung oder Isolierung von Dachstühlen oder die Wärmedämmung der Fassaden an. Für Arten, die in bebauten Gebieten ihren Brut- und Lebensraum haben, bedeutet dies eine erhebliche Gefahr, Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu verlieren oder getötet zu werden.
Besonders von Gebäudemaßnahmen betroffen sind die nach der EU-Vogelschutzrichtlinie (VSG) und Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) geschützten Anhang-Arten und gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders und streng geschützten Arten wie z.B. Fledermäuse, Eulen, Falken, Mauersegler, Rauch- und Mehlschwalben, Haussperling sowie Insekten (z.B. Wildbienen, Hornissen). Diese Arten können in Dach- und Mauervorsprüngen, im Dachgeschoss und der Dacheindeckung, in der Verkleidung, in Fensterläden, Rollladenkästen und in Naturkellern vorkommen. Fledermäuse können z.B. durch winzige Spalten einfliegen bzw. diese besiedeln, und ihre Spuren sind meist nur durch Fachleute zu erkennen.
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