Do., 01. August 2019, 16:05 Uhr
RATTENBEKÄMPFUNG: Stadtverwaltung erhält vermehrt Anrufe zu Rattensichtungen im Stadtgebiet / Anhaltende Trockenheit begünstigt Aufkommen der unliebsamen Nager / Stadt und ebwo führen regelmäßig Bekämpfungsmaßnahmen durch
Auch Haus- und Grundstückseigentümer in der Pflicht
In letzter Zeit mehren sich Anrufe bei der Stadtverwaltung über Rattensichtungen, bzw. bestehende Rattenplagen im Bereich von Wohnhäusern und Grünanlagen. Nach dem Infektionsschutzgesetz sind Ratten als Gesundheitsschädlinge einzustufen, durch die Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können. Die Nager nehmen Krankheitserreger auf und können diese auch wieder abgeben und dabei Menschen infizieren. Es ist eine Tatsache, dass es in den Städten mehr Ratten als Einwohner gibt, so dass eine dauerhafte Bekämpfung der Nager erforderlich ist. Für den Bereich öffentlicher Einrichtungen, wie z.B. den städtischen Grünanlagen oder im Bereich von Straßenbäumen und Grünstreifen, wird bei festgestelltem Bedarf eine Rattenbekämpfung durch die zuständige Abteilung für Grünflächen und Gewässer vorgenommen. Dabei kommen spezielle geschlossene Köderboxen zum Einsatz, die für Haustiere ungefährlich sind. Die Öffnung dieser Boxen ist gerade so groß, dass eine ausgewachsene Ratte hindurchpasst. Der Köder ist fest in der Box verankert und kann dadurch auch nicht herausfallen oder herausgezogen werden. Um die Rattenpopulation im städtischen Kanalnetz eindämmen zu können, werden durch den Entsorgungs- und Baubetrieb (ebwo) regelmäßig Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt.
Lang andauernde Trockenheit
Eine Erklärung für die gehäuften Rattensichtungen, bzw. örtlich begrenzten Rattenplagen, könnte die lang andauernde Trockenheit sein, die den Lebensbedingungen der Nager sehr entgegenkommt. Bei einem Starkregenereignis laufen die Ratten im Kanalnetz Gefahr zu ertrinken, was im Ergebnis zu einer Abnahme der Rattenpopulation beiträgt. Trotz alldem steht auch jeder Haus- und Grundstückseigentümer in der Verantwortung, einer Rattenplage entgegenzuwirken. Es besteht zum einen ein ursächlicher Zusammenhang zwischen vermüllten Grundstücken, Kellern und Wohnungen, die den Ratten als Unterschlupfmöglichkeit dienen und zum anderen durch ein entsprechendes Nahrungsangebot, verursacht durch weggeworfene Lebensmittel oder z.B. durch nicht ordnungsgemäß bereitgestellte gelbe Säcke, deren Inhalt oftmals noch mit Nahrungsmittelresten behaftet ist. Eine Änderung im eigenen Verhalten, das zu einem Zurückdrängen dieser Nager beitragen könnte, ist deshalb von jedem gefordert. In eigener Verantwortung hat der Grundstücks- bzw. Hauseigentümer entsprechende Rattenbekämpfungsmaßnahmen durchzuführen oder zu veranlassen. Unter Inanspruchnahme eines Schädlingsbekämpfers, der die Erfahrung hat, Rattennester festzustellen, können wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung durchgeführt werden. Auch der Handel bietet Mittel und Möglichkeiten zur Rattenbekämpfung an. Bei übermäßigem Rattenbefall im Gesundheitsbereich kann die zuständige Abteilung Allgemeines Ordnungsrecht zusammen mit dem Gesundheitsamt entsprechende Maßnahmen zur Bekämpfung anordnen.