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  • So., 05. April 2020, 13:54 Uhr
    INFEKTIONSSCHUTZGESETZ: Spielplätze weiterhin gesperrt und Hotspots meiden / Kommunen schränken Parkmöglichkeiten ein

    Auf alle Fälle Abstand halten!

    Die Nutzung von Spielplätzen bleibt bis auf Weiteres untersagt, sehr zum Leidwesen der Kinder. Foto: Steffen Heumann


    VON STEFFEN HEUMANN Bei herrlichen Temperaturen wie am heutigen Sonntag fällt es doppelt schwer, sich an die aktuell gültigen Verordnungen zu halten. Allerdings hat die Allgemeinverfügung zum Zwecke des Vollzuges des Infektionsschutzgesetzes in Corona-Zeiten durchaus ihre Berechtigung. Die Auslegung ist manchmal Interpretationssache, ob es bei einer mündlichen Ermahnung bleibt oder zu einer Anzeige führt, liegt in vielen Fällen im Ermessen der Ordnungs- und Polizeibeamten.

    Grundsätzlich gilt weiterhin, dass die Nutzung von Spielplätzen untersagt ist und Menschenansammlungen an beliebten Treffpunkten, insbesondere Ausflugszielen, vermieden werden sollen. Menschenmassen, die sich an der Rheinpromenade drängeln, stehen den Zielen des Infektionsschutzgesetzes entgegen. Parkflächen rund um die sogenannten Hotspots wurden seitens der Kommunen teilweise bereits eingeschränkt oder ganz gesperrt.

    Wer alleine oder im Beisein der Familie mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs ist, ob am Rheinufer, entlang von Feldwegen, im Wald oder in der Stadt, für den gilt in jedem Fall: Abstand halten, ehe Diskussionen aufkommen und Bußgelder drohen. Am Samstagabend wurde am Sicher See sogar ein Hubschrauber eingesetzt, um die Einhaltung des Kontaktverbotes gegen eine größere Personengruppe durchzusetzen.

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