Mo., 29. November 2021, 12:27 Uhr
VETERINÄRAMT INFORMIERT: Geflügel vor Vogelgrippe schützen
„Auf brisante Seuchenlage einstellen"
Wie das Veterinäramt der Kreisverwaltung Alzey-Worms mitteilt, stuft das Friedrich-Löffler-Instituts das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest (HPAIV H5) bei Wildvögeln sowie einer Übertragung des Virus auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland derzeit als hoch ein. Es wird dringend empfohlen, die verpflichtend einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen gewissenhaft zu überprüfen und, wenn nötig, zu verbessern. „Alle Geflügelhalter sollten sich jetzt auf die brisante Seuchenlage einstellen. Insbesondere Freilandhaltungen sind gefährdet, so dass bei einer weiteren Verschärfung der Lage, zumindest gebietsweise mit einer Aufstallungspflicht zu rechnen ist“, betont der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Michael Lay.
Im Hinblick auf eine etwaige Verpflichtung zur Aufstallung sollten sich Freilandgeflügelhalter jetzt bereits unbedingt um Möglichkeiten, zusätzlich Platz und Beschäftigungsmaterial für die Tiere bereit zu stellen, kümmern (z. B. Folientunnel, Wintergärten, etc.) und gegebenenfalls das erforderliche Material bereits beschaffen. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, dass im Rahmen der Coronakrise auch in diesem Bereich mit verlängerten Lieferzeiten zu rechnen ist. In diesem Zusammenhang weist das Veterinäramt auch auf die unbedingte Einhaltung der Vorschriften der Geflügelpest-Verordnung, insbesondere der Paragraphen drei bis sechs, hin. Eine Fütterung im Freien sei demnach nicht erlaubt, ebenso der Zugang zu Oberflächenwasser.
Folgende gesetzliche Regelungen zur Verhinderung von Seuchenein- und verschleppung gelten für alle Geflügelhaltungen:
Meldepflicht für den Tierbestand:
- Führen eines Bestandsregisters
- Füttern von Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.
- Für die Tränke nur Verwendung von Wasser, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben.
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände (Gerätschaften, Maschinen), mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, unzugänglich für Wildvögel aufbewahren.
Unverzügliche Abklärung folgender Krankheitsanzeichen durch einen Tierarzt):
- Erhöhte Tierverluste (mehr als zwei Prozent), erhebliche Veränderungen von Legeleistung oder Gewichtszunahme.
Folgende Maßnahmen werden zudem auch für kleine Haltungen dringend empfohlen:
Abgrenzung der Tierhaltung nach außen:
- Nur Personen zu den Tieren lassen, deren Besuch unbedingt erforderlich ist (z.B. Tierarzt)
- Fahrzeugverkehr im Bereich der Tierhaltung auf das nötige Maß beschränken
- Sicherstellen, dass Geflügel nicht aus der Haltungseinrichtung entkommen kann
- Stallungen abschließen
- Hunde und Katzen von den Haltungseinrichtungen für Geflügel fernhalten
- Regelmäßige Schadnager-Bekä,pfung in den Stallungen und im Außenbereich durchführung
Betreten / Verlassen der Ställe:
-Vor Betreten und nach dem Verlassen der Tierhaltung die Hände mit Seife wachsen und Handdesifektionsmittel benutzen
- Straßenkleidung strikt von Stallkleidung trennen
- Stall und Auslauf nur mit Schutzkleidung betreten: Schutzkleidung ablegen, wenn der Stall/Auslauf verlassen wird; Mehrwegschutzkleidung regelmäßig bei mindestens 60°C waschen
- Einwegschutzkleidung nach Gebrauch in einer vor unbefugtem Zugriff geschützten Restmülltonne entsorgen
- Schuhe bei Betreten und Verlassen des Stalles reinigen und desinfizieren; darauf achten, keinen Schutz an den Sohlen zu übersehen; extra Stallschuhe benutzen
-Verendete Tiere bis zur Abholung so aufbewahren, dass Vögel und andere Tiere keinen Zugang haben
- Keine Eierschalen und Geflügelteile verfüttern
- Eierkartons nur einmal verwenden
- vor dem Besuch von anderen Geflügelbeständen duschen und frische Kleidung anziehen