OSTHOFEN: Haus & Grund Worms-Alzey gibt Tipps gegen Nachbarschaftsstreit
Auf gute Nachbarschaft
Haus & Grund Worms-Alzey hat im Osthofen 120 Gästen umfassend Hilfestellung gegeben zum Thema Nachbarrecht. Der Vorsitzende Hans-Joachim Lock referierte.
Wenn es laut ist, stinkt oder Grenzen überschritten werden, dann ist er schnell da, der Nachbarschaftsstreit. „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar‘ nicht gefällt", heißt es schon in Schillers „Wilhelm Tell“. Der Verein Haus & Grund Worms-Alzey hat nun bei seiner sehr gut besuchten Infoveranstaltung im Osthofen 120 Gästen umfassend Hilfestellung gegeben – damit Nachbarn eben doch in Frieden leben können. Oder zumindest gut gerüstet sind. Der Vorsitzende Hans-Joachim Lock gab Tipps im Infocenter der Volksbank. „Konflikte zwischen Nachbarn sind keine Seltenheit“, sagte Lock, der als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht wusste, wovon er sprach. Er zitierte auch eine Forsa-Studie. 46 Prozent der Deutschen sind demnach schon einmal in einen Nachbarschaftsstreit verwickelt gewesen.
Garten weit oben bei Streitpotenzial
Der Garten rangiert dabei ziemlich weit oben beim Streitpotenzial. Zu diesem Thema, vor allem zum Grenzüberwuchs, kamen auch die meisten Fragen von den Zuhörern: Was kann ich tun, wenn Zweige vom Nachbar-Grundstück auf das eigene ragen und sehr stören? Wenn die Wurzeln schon das Mauerwerk schädigen? Muss der Nachbar den Überhang abschneiden? Darf ich das selbst tun? Wann muss die Hecke raus, der Baum gefällt werden? Lock sah in vielen Fällen den Anspruch aufs Zurückschneiden gegeben. Allerdings dürfe man nicht einfach selbst Hand anlegen, sagte er. „Sie müssen dem Nachbarn eine angemessene Frist zur Beseitigung einräumen“. Erst nach Ablauf der Frist könnten Betroffene die überhängenden Äste oder Wurzeln bis zur Grundstücksgrenze selbst kappen. Nur bei einem sehr geringen Grenzabstand könne die Beseitigung einer Hecke verlangt werden. Lock: „Und auch nur bis fünf Jahre nach der Anpflanzung.“ Der Anspruch auf das Zurückschneiden sei ebenfalls befristet auf fünf Jahre.
„Die Frist beginnt, wenn die Höhe der Hecke das zulässige Maß überschritten hat“. Nach der Frist sei der Anspruch auf das Zurückschneiden erloschen. „Danach kann die Hecke in den Himmel wachsen“, warnte Lock. Wichtig sei auch der Sicherheitsaspekt. Hier ist der Nachbar in der Pflicht, von dessen Grundstück die Gefahr ausgeht, zum Beispiel, wenn ein Baum droht umzustürzen. Wie Lock weiter informierte, bedarf es manchmal auch des Hammerschlags- und Leiterrechts: Eigentümer eines Grundstücks müssen es in bestimmten Fällen dulden, dass der Nachbar das Grundstück vorübergehend betritt oder zum Aufstellen von Leitern oder ähnlichem benutzt, um notwendige Arbeiten durchführen zu können. Für einige Themen zum Nachbarschaftsrecht hat der Vorsitzende von Haus & Grund Worms-Alzey, Hans-Joachim Lock, Leitfäden erstellt. Diese Infoblätter können über die Geschäftsstellen in Worms und Alzey (Telefon 06241/413591) bezogen werden.