Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Worms informiert, dass am 14. April 2016 eine Verkehrsschau mit den zuständigen Fachbehörden an der Einmündung B 9 / L 437 bei Gimbsheim stattgefunden hat.
Anlass waren die Unfälle in den vorangegangenen Monaten, zuletzt in der vergangenen Woche am 7. April.
Teilnehmer der Verkehrsschau waren Vertreter der Verbandsgemeinde Eich und der Kreisverwaltung Alzey-Worms als Untere Straßenverkehrsbehörden, der Polizeiinspektion Worms als Polizeibehörde und des Landesbetriebs Mobilität Worms als zuständige Straßenbaubehörde.
Bei dem Termin wurden die aktuellen Unfälle besprochen und analysiert. Seit November 2015 wurde eine auffällige Häufung von Unfällen beobachtet. Es wurden in diesem Zeitraum insgesamt fünf Unfälle polizeilich aufgenommen, die alle ihre Ursache in Vorfahrtsverletzungen hatten, überwiegend Unfälle beim Abbiegen aus Richtung Mainz in die L 437 mit dem Gegenverkehr auf der B 9 aus Richtung Worms.
Es wurde vor Ort überprüft, dass die Sichtbeziehungen an der Einmündung gut sind. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B 9 ist auf 70 km/h begrenzt. Durch die Geschwindigkeitskontrollen der Polizei wurde festgestellt, dass relativ häufig teils deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der B 9 zu beklagen sind.
Es ist weiter davon auszugehen, dass die Häufigkeit der Unfälle auch in Zusammenhang mit der derzeitigen Baumaßnahme in Gimbsheim zu sehen ist. Der Verkehr von Mainz nach Gimbsheim wird über die L 437 umgeleitet, dadurch ist das Verkehrsaufkommen auf der L 437 deutlich angestiegen.
Die Teilnehmer der Verkehrsschau haben als Sofortmaßahmen folgendes beschlossen: Die Polizei wird die Häufigkeit der Geschwindigkeitskontrollen erhöhen.
Der LBM wird das Geschwindigkeitsniveau auf der B 9 durch Messungen über einen längeren Zeitraum überprüfen. Aus allen drei Richtungen werden kurzfristig Gefahrzeichen mit dem Hinweis auf die erhöhte Unfallgefahr aufgestellt.
Die Teilnehmer waren sich einig, dass zum jetzigen Zeitpunkt bauliche Maßnahmen wie z. B. ein Umbau der Einmündung oder die Errichtung einer Lichtsignalanlage nicht erforderlich erscheinen.
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