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  • Fr., 27. Mai 2022, 09:39 Uhr
    UKRAINE-FLÜCHTLINGE: Schülerinnen und Schüler erhalten Fahrkarte nach Antragstellung bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms

    Aufhebung der bisherigen Freifahrtregelung

    Der Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN) schließt sich der Empfehlung des Verbands deutscher Verkehrsunternehmen zum weiteren Umgang mit der Freifahrtberechtigung für ukrainische Flüchtlinge an. „Da zwischenzeitlich die Bundesregierung die Voraussetzung für Ukraine-Flüchtlinge zur Erlangung von Grundsicherung geschaffen hat, erhält der Personenkreis staatliche Leistungen, die auch einen Anteil für Mobilität umfassen. Gleichzeitig steht auch den ukrainischen Flüchtlingen in den Monaten Juni bis August das preislich stark verbilligte 9-Euro-Ticket zur Verfügung“, so der RNN.

    Die bisherige Regelung zur Gewährung von Freifahrten bei Vorlage eines ukrainischen Ausweisdokumentes endet im RNN-Gebiet am 31. Mai 2022. Die Freifahrt für Schülerinnen und Schüler mittels einer Schulbescheinigung ist bis 31. Juli 2022 möglich. Die Kreisverwaltung Alzey-Worms hat über die Schulen informiert, dass alle ukrainischen Schülerinnen und Schüler, die nicht am Schulort wohnen, eine reguläre Schülerfahrkarte erhalten. Ein Fahrkostenantrag ist zu stellen.

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