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  • Mo., 07. Februar 2022, 15:26 Uhr
    SGD SÜD: Unseriöse Angebote und unsichere Produkte erkennen

    Augen auf beim Online-Kauf

    Hersteller und Importeure von Geräten, Maschinen und technischen Produkten sind durch europäische Richtlinien verpflichtet, nur sicherheitstechnisch einwandfreie Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte auf den Markt zu bringen. Dazu gehören unter anderem Maschinen am Arbeitsplatz, Werkzeuge und Geräte für den Heimwerker, Elektrogeräte und Spielzeug. Ferner müssen fast alle Hobby- und Freizeitgeräte sowie Schutzausrüstungen zum sicheren Arbeiten und für sportliche Aktivitäten sicherheitstechnische Mindestanforderungen erfüllen. Mit dem sogenannten CE-Zeichen (CE steht für Conformité Européenne) bescheinigen die Hersteller, dass ein solches Produkt die europarechtlich geregelten Sicherheitsanforderungen erfüllt, egal wo es hergestellt wurde. Damit wird auch der freie Warenverkehr in der Europäischen Union ermöglicht.

    Neben weiteren Aufgaben wacht die Abteilung Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) als sogenannte Marktüberwachungsbehörde darüber, ob in Verkehr gebrachte Produkte tatsächlich die einschlägigen Sicherheitsanforderungen erfüllen und somit zurecht das CE-Zeichen tragen. Hierzu kontrollieren die Fachleute Produkte bei Herstellern, Importeuren und Händlern in den stationären Betrieben als auch bei Internetangeboten. Auch unterstützt die SGD Süd die Zollbehörden bei der Unterbindung der Einfuhr nicht verkehrsfähiger Produkte. Dabei ist die SGD Süd mit den Marktüberwachungsbehörden innerhalb Deutschlands sowie der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vernetzt; die Kommunikation erfolgt über eine internetgestützte Plattform. Während der stationäre Handel zwischenzeitlich unauffälliger ist, teilweise selbst eigene Prüfstellen unterhält oder externe Prüfstellen beauftragt, die angebotenen Produkte auf Konformität mit den europäischen Richtlinien zu prüfen, stößt man im Internet immer wieder auf unseriöse Angebote und unsichere Produkte. Siegel, Labels und Prüfzeichen täuschen eine trügerische Sicherheit vor, wenn sie vom Hersteller oder Importeur zu Unrecht ausgewiesen werden.

    Daher empfiehlt die SGD Süd Verbrauchern folgendes:

    – Bei Einkäufen außerhalb der EU ist es kaum möglich Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegenüber einem Händler geltend zu machen.

    - Man sollte immer überprüfen, ob der Online-Shop oder das Angebot auf einem Online-Marktplatz seriös und beispielsweise eine vollständige Adresse innerhalb der EU angegeben ist.

    – Ausgewiesene Gütesiegel sollten anklickbar sein, das heißt man sollte auf die Seite des Siegelbetreibers mit dem Prüfzertifikat des Produkts gelangen. Gegebenenfallsauch nach Erfahrungen anderer Verbraucher mit dem Online-Shop oder dem angebotenen Produkt recherchieren.

    – Prüfzeichen wie GS (Geprüfte Sicherheit) oder VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V.) weisen auf eine Prüfung durch eine vom Hersteller unabhängige Prüfstelle hin

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