Do., 20. Mai 2021, 20:10 Uhr
WORMS: Kripo durchsucht bei CBD-Händlern / Geschäft geschlossen
Aus dem Polizeibericht
POL-PDWO: Worms - Worms (ots) - Die Kriminalinspektion Worms hat unter Beteiligung der Stadtverwaltung Worms am Mittwoch, dem 19. Mai, im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mainz vier Durchsuchungsbeschlüsse in Worms, Darmstadt und Pfungstadt gegen so genannte CBD-Händler vollstreckt.
Die Tatverdächtigen stehen im Verdacht, über ein Ladengeschäft in Worms und
einen Online-Shop, Cannabisprodukte mit dem verbotenen Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) zu verkaufen.
Daher wurden die drei Wohnräume in Hessen mit Unterstützung von Kräften der
Polizei Darmstadt und das Wormser Geschäft durchsucht.
Insgesamt konnten mehrere hundert Gramm Cannabisprodukte sichergestellt werden, welche durch die Beschuldigten über einen Onlineshop und per Click & Meet zum Verkauf angeboten wurden. Im Anschluss der Durchsuchungsmaßnahmen wurde das Geschäft in Worms durch das Gewerbeamt der Stadt Worms zur Prüfung einer Gewerbeuntersagung bis auf Weiteres geschlossen.
Alle Tatverdächtigen wurden nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen
entlassen.
Der Handel mit cannabidiolhaltige (CBD) Produkten und deren Cannabispflanzenteilen sind unter gewissen Voraussetzungen erlaubt. Auch wenn
die Cannabispflanzen oder Pflanzenteile aus zertifiziertem Saatgut der EU
gewonnen sind oder ihr THC-Gehalt von 0,2 % nicht übersteigt, wäre ein Handel
ausschließlich zu gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken erlaubt, die
einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen. Das kann bei einem Verkauf an
eine Privatperson grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.
Die Ausnahmebestimmung soll das Marktpotenzial des Rohstoffes Hanf und seine
Verwendungsmöglichkeiten zur industriellen und möglicherweise energetischen
Verwendung erschließen und nicht das grundsätzliche Cannabisverbot aufzuweichen.
Die Veräußerung als auch der Erwerb entsprechender Cannabispflanzenteile mit dem
Wirkstoff THC sind strafbar.