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  • Mi., 06. Oktober 2021, 12:18 Uhr
    Schockanruf: 92-Jährige übergibt fremder Person 18.000 Euro

    Aus dem Polizeibericht

    Erneut wurden ältere Menschen von unbekannten Betrügern telefonisch kontaktiert. Musterfoto: Polizei Worms


    POL-PDWO: Worms (ots) - Am Dienstag wurden erneut ältere Menschen in der Region durch unbekannte Betrüger mit der Variante des sogenannten Schockanrufs kontaktiert. In einem Fall wurde der Polizei gestern Abend bekannt, dass die Täter in Worms eine Rentnerin um ihr Erspartes gebracht haben. Die Betrüger melden sich per Telefon bei ihren Opfern und behaupten, dass ein Enkel oder ein anderer naher Verwandter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hat und deshalb dringend Geld für die Kaution zur Abwehr der Inhaftierung benötigt werde. Das Geld werde ein beauftragter Bote abholen, der dem angerufenen Opfer fremd ist.

    Die 92-jähriger Wormserin erhielt am Dienstag, gegen 15 Uhr, einen Anruf. Die
    weibliche Stimme meldete sich mit "Polizei" und schilderte, dass ihre Tochter
    einen Verkehrsunfall verursacht habe. Eine Frau sei hierbei ums Leben gekommen,
    die ein Kind und einen Ehemann hinterlässt. Angeblich habe sich der
    Schwiegersohn der Seniorin bereits mit der Familie der Verstorbenen auf die
    Zahlung einer höheren Bargeldsumme geeinigt, die die Wormserin zahlen solle.
    Umgehend begab sich diese zu ihrer Bank und entnahm die Ersparnisse aus dem
    Schließfach: 18.000 Euro. Am Telefon wurde ihr nun mitgeteilt, dass der Ehemann
    der Verstorbenen selbst das Geld abholen werde. An der Haustür klingelte es kurz
    darauf und die 92-Jährige händigte das Geld der fremden Person aus.

    Beschreibung des Abholers: Etwa 165 cm groß, kräftige Statur, dicker Bauch, glatt rasiertes Gesicht, kurze, schwarze Haare, südländischer Phänotyp. Er trug einen Pullover mit roten Elementen. Erst am Abend stellte sich heraus, dass sie Opfer einer
    miesen Masche von Betrügern wurde.

    Die Polizei rät aus diesen Gründen, Telefonate, bei welchen es zu ungewöhnlichen Forderungen und unglaubwürdigen Schilderungen kommt, so schnell wie möglich zu beenden. Bei Unsicherheiten sollen die Angerufenen anschließend schnellstmöglich eine bekannte Telefonnummer von Angehörigen oder Bekannten anrufen, um sich von dort die Geschichte bestätigen zu lassen oder Unterstützung zu finden. Auch die Polizei ist über die bekannten Telefonnummern der örtlich zuständigen Dienststellen jederzeit
    ansprechbar. Auch der Notruf der Polizei 110 darf in diesen Fällen angerufen
    werden. Weitere Hinweise und Tipps der Polizei auch online unter https://www.polizei.rlp.de/fileadmin/user_upload/PP_Mainz/Aktuelles/Vorsicht_Betrug_Flyer.pdf

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