Do., 03. März 2022, 12:17 Uhr
Nicht an das neue Versicherungskennzeichen gedacht
Aus dem Polizeibericht
POL-PDWO: Worms (ots) - Beamten der Wormser Fahrradstreife fiel am gestrigen Mittwoch, gegen 15 Uhr, ein Elektroroller auf, welcher die Friesenstraße befuhr. Der versicherungspflichtige Roller trug ein Kennzeichen aus dem Jahr 2021, welches Ende Februar seine Gültigkeit verloren hatte. Fahrer und Fahrzeug wurden daher einer Kontrolle unterzogen. Wie der spätere Beschuldigte angab, war ihm nicht bewusst, dass er zum 1. März ein neues Kennzeichen benötigt hätte. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetzt eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde dem 21 Jahre alten, in Worms wohnhaften Mann, untersagt.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass die blauen Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2021 am 28. Februar ihre Gültigkeit verloren haben. Seit dem 1. März 2022 benötigen sie ein neues Versicherungskennzeichen für das Jahr 2022, in der Farbe grün. Verstöße gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.