Di., 19. März 2024, 15:28 Uhr
Betrug durch „Cyber Trading Fraud" / Schaden über 15.000 Euro
Aus dem Polizeibericht
POL-PDWO: Mörstadt (ots) - Beim „Cyber Trading Fraud" gehen Betrügerinnen und Betrüger sehr raffiniert vor: Sie locken im Internet potenzielle Anlegerinnen und Anleger für vermeintlich lukrative Investitionsgeschäfte an und verleiten sie zu
Geldzahlungen.
Die Kontaktaufnahme geschieht vornehmlich über Internet-Werbeanzeigen, soziale
Netzwerke, Anrufe aus eigens geschaffenen Call Centern oder Massenmails. Durch
die professionelle Vorgehensweise ist es besonders wichtig, zu wissen, wie man
sich am besten vor den Tätern schützen kann, denn das eingezahlte Geld wird
nicht wie versprochen angelegt, sondern verschwindet im kriminellen Netzwerk.
So geschehen, einem 61-jährigen Mann aus Mörstadt. In der Annahme er lege sein
Geld in „Bitcoins" an, überwies dieser nach mehreren Telefonaten mit
verschiedenen „Verkaufsagenten" seit Januar mehrere Teilbeträge auf wiederum
verschiedene Konten in der Schweiz. Glücklicherweise konnte eine letzte Zahlung
von über 5.000 Euro zurückgeführt werden.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und rät:
Man sollte misstrauisch sein, wenn:
- man am Telefon oder per Email besonders gewinnträchtige Angebote erhält
- man zu höheren Investitionssummen gedrängt wird, um einen vermeintlich höheren Gewinn zu erzielen
- man Zahlungen ins Ausland leisten soll
- sich der Firmensitz der Gesellschaft im Ausland, bzw. in sogenannten Steuer-Oasen befindet
- die Kommunikation auf Messenger-Dienste gelenkt wird und in der Folge darüber geführt wird
Eine Empfehlung der Polizei:
- Man sollte ich Zeit nehmen und sich nie unter Druck setzen lassen
- Nicht von hohen Gewinnversprechen blenden lassen
- Der Aussicht auf einen hohen Gewinn steht immer ein hohes Risiko bis hin zum Totalverlust gegenüber
- Bei Unklarheiten gezielt nachfragen
- Vergleichsangebote anderer Anbieter einholen
- Gibt es bereits negative Erfahrungen mit der Firma (Bewertungen im Internet / Verbraucherzentralen)
- Welche Referenzen kann die Firma vorweisen
- Wird ein Beratungsprotokoll gefertigt und auf etwaige Risiken hingewiesen?
- Auf die Gesellschaftsform der Firma achten (Beispielsweise unterliegt eine als „Limited" (Ltd.) geführte Gesellschaft mangels Stammkapital keinerlei Haftungsverpflichtung)
Für den Fall, dass bereits Geld „angelegt" wurde:
In der Regel werden dem „Anleger" hohe Gewinne in einer Software dargestellt und
dies mit zum Teil recht geringen Einlagen. Fordert der „Anleger" später die
Auszahlung des Bargelds, werden durch die Betrüger Gebühren oder aber Steuern
nachgefordert. Diese dürften aus „formalen" Gründen nicht vom Anlagebetrag
abgezogen werden. Es wird im weiteren Verlauf der Kommunikation eine erneute
Einzahlung gefordert und das bereits gezahlte Geld ist in der Folge
unwiderruflich verloren.
Nähere Informationen zu verschiedensten Betrugsmaschen gibt es unter
www.polizei-beratung.de