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  • So., 07. Dezember 2014, 14:23 Uhr
    Verkehrsunfälle auch mit Flucht / Fahrradfahrer mit 2,29 Promille kurz nach 20 Uhr verunfallt

    Aus dem Polizeibericht

    Verkehrsunfall mit Flucht
    Am Freitag, 05.12.2014, gegen 17.00 Uhr, parkte eine 39 Jährige Fahrerin ihr Fahrzeug auf dem Kundenparkplatz des LIDL Supermarktes, Alzeyer Straße 23 in 67549 Worms. Als sie nach ihrem Einkauf zu ihrem Fahrzeug zurückkehrte, stellte sie einen frischen Unfallschaden im Heckbereich ihres Fahrzeugs fest. Ein unbekannter Verkehrsteilnehmer hatte in Abwesenheit der Frau den Parkplatz befahren und war mit dem parkenden Fahrzeug kollidiert. Nach dem Zusammenstoß entfernte sich der Verkehrsunfallbeteiligte unerlaubt vom Unfallort. An dem geparkten Fahrzeug entstand ein Schaden von ca. 1500 €.

    Zeugenhinweise bitte an die Polizei Worms, Tel. 06241/852-0

    Verkehrsunfall mit Alkohol
    Am Samstag, 06.12.2014, gegen 20.15 Uhr, befuhr ein 47 Jahre alter Mann mit seinem Fahrrad den Sommerdamm in Richtung Frühlingstraße in 67550 Worms-Rheindürkheim. Ein weiterer Verkehrsteilnehmer befuhr die Frühlingstraße in Richtung Sommerdamm. An der Einmündung, Sommerdamm / Frühlingstraße, wollte der Verkehrsteilnehmer in den Sommerdamm abbiegen. Der Verkehrsteilnehmer bemerkt rechtzeitig den Radfahrer und bremst bis zum Stillstand ab. Der Radfahrer missachtet seinerseits die Vorfahrt des von rechts kommenden Verkehrsteilnehmers und stößt mit dem stehenden Verkehrsteilnehmer zusammen. Es entsteht Sachschaden. Bei dem Radfahrer wird im Rahmen der polizeilichen Unfallaufnahme ein Alkoholwert von 2,29 Promille festgestellt. Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern liegt bei 1,6 Promille. Dem Radfahrer wurde eine Blutprobe entnommen. Es erwartet ihn nun ein Strafverfahren.

    Verkehrsunfall mit Sachschaden
    Am Samstag, 06.12.2014, 18.06 Uhr, befährt eine 43 Jähriger Mann mit seinem Pkw von der Bebelstraße aus kommend die Erenburger Straße in Richtung Alzeyer Straße in 67549 Worms. Eine 47 Jährige Frau befährt mit ihrem Pkw die Hochheimer Straße in Richtung Friedrich-Ebert-Straße. An der Kreuzung, Erenburger Straße / Hochheimer Straße, möchte die Pkw Fahrerin weiter geradeaus die Hochheimer Straße befahren. Als die Pkw Fahrerin die Kreuzung überquert missachtet sie das für sie geltende STOP Schild (VZ 206) sowie das Gebot in die für sie vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts (VZ 209) abzubiegen und kollidiert mit dem zur Vorfahrt berechtigten Pkw Fahrer. Es entsteht Sachschaden von ca. 2200 €.

     

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