So., 03. Mai 2015, 11:05 Uhr
Durch Unbekannten niedergeschlagen und schwer verletzt / Mit Luftgewehr beschossen / Polizei bittet um Hinweise
Aus dem Polizeibericht
Durch Unbekannten niedergeschlagen und schwer verletz
18-jähriger Osthofener hält sich am 01. Mai 2015, gegen 02.00 Uhr mit Bekannten hinter dem Wormser Hauptbahnhof, Auxerre-Platz auf, als ein Unbekannter mit einem Begleiter aus der Fußgängerunterführung des Bahnhofs provokant auf die Gruppe zugeht und grundlos beleidigt. Schließlich schmeißt er eine Vodka-Flasche auf den Boden und geht mit Faustschlägen auf den 18-Jährigen los. Trotz des Eingreifens der Umstehenden, gelingt es dem Täter erneut mit einem Gegenstand in der Hand, den jungen Mann niederzuschlagen.
Daraufhin flüchtet der Täter mit seinem Begleiter.
Der Geschädigte muss sich am Folgetag übergeben und begibt sich ins Klinikum, von wo er mit Hirnblutung und Gesichtsfrakturen nach Mannheim verlegt wird. Lebensgefahr besteht nicht.
Der Täter und sein Begleiter werden wie folgt beschrieben:
Zwischen 17 und 19 Jahre, russisch sprechend.
- Täter: 180-185cm eher dünn, sehr kurze, dunkelblonde Haare, hellblaue Augen, trug rotes T-Shirt mit vielen weißen Sternen sowie eine kurze hellbraune Hose
- Begleiter: Ca. 170cm, etwas pummelig, dunkelblond mit 1-2 Zentimeter langen Haaren, blaue Augen
Die Polizei bittet um Mithilfe. Täterhinweise an die Polizei Worms, Tel. 06241/852-0
Mit Luftgewehr beschossen
20-jähriger Wormser geht am 03. Mai 2015, gegen 02.15 Uhr mit Freunden in Worms, durch die Würdtweinstraße. Hierbei unterhalten sie sich laut und werfen eine am Boden stehende Flasche um. Daraufhin öffnet ein 28-jähriger Anwohner im 2. OG sein Fenster, beschimpft die Personengruppe und feuert mehrfach mit einer Luftdruckpistole auf diese und trifft den 20-Jährigen an der Schulter, wodurch dieser leicht verletzt wurde.
Bei Eintreffen der Polizei konnte der Schütze in der Wohnung nicht mehr angetroffen werden, dessen Mutter zeigte den Beamten jedoch das Zimmer, wo die Pistole sichergestellt wurde. Weiter konnten Substanzen aufgefunden und sichergestellt werden, die augenscheinlich dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen.