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  • Do., 12. September 2019, 09:52 Uhr
    Verkehrsunfall mit E-Scooter

    Aus dem Polizeibericht

    POL-PDWO: Worms (ots) - Am gestrigen Mittwoch, dem 11. September, fährt gegen 15.30 Uhr eine 28-Jährige mit ihrem E-Scooter, vom Lutherplatz kommend,  über den Fußgängerüberweg der Stephansgasse. Laut Zeugenaussagen  benutzt sie dabei den E-Scooter wie einen herkömmlichen Tretrolle.
    Auf dem Zebrastreifen kommt es zu einer Kollision mit einer kreuzenden 36-jährigen PKW-Fahrerin. Es entsteht leichter Sachschaden. Verletzt wird niemand.

    Bei der Unfallaufnahme stellt die eingesetzte Streife fest, dass die 28-Jährige für ihren E-Scooter keine Versicherung abgeschlossen hat. Gegen sie wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Der E-Scooter wurde sichergestellt.

    Am 15. Juni 2019 trat die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft. Der neu eingeführte E-Scooter stellt gerade für Pendler eine sinnvolle Ergänzung in ihrer Mobilität dar. Es ist davon auszugehen,
    dass er auf deutschen Straßen, in Worms und Umgebung das tägliche Straßenbild mitbestimmen wird. Durch z.B. das Verbot der Gehwegnutzung für E-Scooter wird sichergestellt, dass die Mobilitätsinteressen und die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Fußgängern, berücksichtigt
    werden.

    Zudem gibt es weitere Regeln, die als E-Scooter Fahrer/in zu
    beachten sind:

    - Im Prinzip ähneln E-Scooter den Fahrrädern. Sie dürfen nicht auf
    dem Gehweg fahren, sondern müssen ausgewiesene Fahrradwege
    benutzen und Fußgängern Vorrang gewähren. Ist ein Radweg nicht
    vorhanden, müssen E-Scooter Fahrer die Fahrbahn benutzen.
    - Eine Benutzung von Fußgängerzonen ist nicht erlaubt.
    - Einen Führerschein oder ähnliches wird nicht benötigt, man ist
    ab 14 Jahren berechtigt einen E-Scooter zu fahren.
    - Ein E-Scooter darf nicht unbegrenzt unter Alkoholeinfluss
    gefahren werden. Es gelten dieselben Regeln wie beim Führen
    eines Kraftfahrzeuges.
    - Richtungswechsel sind mit Blinkern anzuzeigen. Sind keine
    vorhanden, müssen eindeutige Handzeichen gegeben werden.
    - Die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung ist
    verboten.
    - Es besteht keine Helmpflicht. Das Tragen eines Helms wird jedoch
    polizeilich empfohlen.

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