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  • Do., 26. September 2019, 09:58 Uhr
    Karl-Marx-Siedlung: Einbruch in Einfamilienhaus / Neuhausen: E-Bike-Fahrerin bei Unfall schwer verletzt

    Aus dem Polizeibericht

    POL-PDWO: Worms (ots) - Im Zeitraum von Sonntag, dem 22. September, bis Mittwoch, dem 25. September, sind bisher unbekannte Täter in ein Einfamilienhaus in der Karl-Marx-Siedlung eingebrochen. Vermutlich über ein Dachfenster stiegen die Einbrecher in das Gebäude ein. Sie entwendeten ca. 500 Euro Bargeld und flüchteten über die Terrasse. Die Eigentümer des Hauses waren länger abwesend, weshalb der Einbruch zunächst unbemerkt blieb.

    Täterhinweise liegen aktuell keine vor. Es wurde eine intensive Spurensuche durchgeführt. Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten
    Fall geben kann, insbesondere zu verdächtigen Fahrzeugen oder Personen, die sich am Wochenende in der in der Karl-Marx-Siedlung
    aufgehalten haben, wird gebeten, sich mit der Polizei Worms unter Telefon 06241/8520 in Verbindung zu setzen.

    E-Bike-Fahrerin bei Unfall schwer verletzt

    POL-PDWO: Worms (ots) - Am gestrigen Mittwoch befuhr gegen 17.30 Uhr eine 64-jährige E-Bike-Fahrerin die Gaustraße aus Richtung
    Bebelstraße kommend. Sie wurde von einem PKW überholt, der zu wenig Seitenabstand hielt und die Frau leicht touchierte. Die 64-Jährige kam zu Sturz und wurde dabei schwer verletzt. Auf den PKW-Fahrer kommt nun ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung zu.

    Laut Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e. V. müssen „Kraftfahrer, die einen Radfahrer überholen, mindestens einen Abstand von 1,5 Metern bis
    2 Metern einhalten - im Zweifel mehr. Ist kein ausreichender Abstand aufgrund der Verkehrssituation einzuhalten, muss das Überholen
    unterbleiben und es ist hinter dem Radfahrer zu bleiben."

    Die Polizei Worms möchte an dieser Stelle auf § 5 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung hinweisen: „Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muss sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern."

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