Hinweise erbeten: Zwei Verkehrsunfallfluchten / Unter Betäubungsmitteleinfluss unterwegs
Aus dem Polizeibericht
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Worms-Herrnsheim - Zwei Verkehrsunfallfluchten
Worms (ots) - Am Montag, 14.10.2019, parkte gegen 17 Uhr die Fahrerin eines Kia Vengas im Parkhaus des Klinikums in der Gabriel-von-Seidl-Straße. Ein bisher unbekannter und flüchtiger PKW-Fahrer beschädigte vermutlich beim Ein- oder Ausparken den Kia der Geschädigten. Zum Unfallverursacher liegen bisher keine Täterhinweise vor.
Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich nur einen Tag später. Am Dienstag, 15.10.2019, parkte gegen 7.30 Uhr eine 50-jährige PKW-Fahrerin ebenfalls ihr Fahrzeug in dem o.g. Parkhaus. Ihr Ford Fiesta wurde von einem unbekannten und flüchtigen Verkehrsteilnehmer beschädigt. Auch hier liegen zum Unfallverursacher derzeit keine Hinweise vor.
Die Polizei weist darauf hin, dass unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist. Die flüchtigen Fahrer müssen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner KFZ-Versicherung verlieren und an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät Ihnen deshalb, jeden Unfall zu melden.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizei Worms unter der Rufnummer 06241/852-0 in Verbindung zu setzen.
Unter Betäubungsmitteleinfluss unterwegs
Worms (ots) - Am Dienstag, 15.10.2019, kontrollierten gegen 16 Uhr Beamte der Polizei Worms in der
Friedrich-Ebert-Straße einen 29-jährigen Wormser. Bei dem PKW-Fahrer konntenso genannte drogentypische „Auffallerscheinungen“ mittels eines durchgeführten Fahrtüchtigkeitstestes festgestellt werden. Bei dem 29-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt sowie die Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
Neben den Kosten für die Entnahme einer Blutprobe kommt gemäß Bußgeldkatalog auf den 29-Jährigen ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro sowie ein Fahrverbot zu. Zudem muss er im Nachgang zum
eigentlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren die so genannte medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) ablegen, durch welche weitere Kosten entstehen.