Der Stadtrat hat am Mittwoch einstimmig für die Steuerung der Bebauung des Innenstadt-Areals „Am Glaskopf“ votiert
Aus Fehlern gelernt: Bebauungsplan für Valckenberggelände
Die Gebäude der Firma Valckenberg am Weckerlingplatz geben dem gesamten Gebiet eine ganz besondere Note und sollen bewahrt werden. Foto: Gernot Kirch
Von Gernot Kirch Seit einiger Zeit steht der Verkauf des gesamten innerstädtischen Areals der Firma Valckenberg am Weckerlingplatz bis hin zum Museum Andreasstift im Raum. Ein möglicher Investor würde dort wohl in erster Linie eine Wohnbebauung anstreben. Da es sich um einen sensiblen innerstädtischen Bereich handelt, bei dessen baulicher Gestaltung die Stadt steuernd mitwirken möchte, stand das Thema am Mittwoch auf der Tagesordnung des Wormser Stadtrates. Nach einer kurzen Aussprache votierten die Ratsmitglieder einstimmig für einen sogenannten Bebauungsplan, der das gesamte Gebiet von der Andreasstraße bis zum Museum Andreasstift und vom Wecklingsplatz bis zur Valckenbergstraße umfasst. Mit solch einem Bebauungsplan kann die Stadt festlegen, etwa wie viel Geschosse die zukünftigen Häuser haben sollen und in welchem Stil gebaut wird. Zwar werden hier noch keine Details festgezurrt, aber die grundsätzliche Oberhoheit bei der Gestaltung wird bei der Stadt verankert.
Kein zweites Haus am Dom
Die Eile mit dem Bebauungsplans für das Valkenberggelände schien den Ratsmitgliedern wohl angebracht, damit nicht dasselbe passieren kann wie beim Haus am Dom. Denn für das Areal rund um den Dom gab es keinen Bebauungsplan und somit konnte die Domgemeinde den entsprechenden Bauantrag stellen. Und ist erst einmal ein Bauantrag gestellt, kann rückwirkend kein Bebauungsplan mehr erlassen werden. Kurz zusammengefasst lässt ich sagen: „Aus Fehlern wird man klug.“
Denkmalschutz und Stadtplanung
In den nächsten Monaten wird sich nun der städtische Bauausschuss mit denkbaren Eckwerten der potentiellen Bebauung befassen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang natürlich auch, welche Gebäude bzw. Kellergewölbe sind denkmalgeschützt und welche Bereiche können entfernt werden. Zu letztgenannten Objekten zählen sicher die unattraktiven, relativ modernen Lagerhallen. Unter Denkmalschutz steht hingen die schönen Häuserfassade zum Weckerlingplatz hin.