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  • Do., 31. Juli 2014, 13:41 Uhr
    Ev. Gesamtgemeinde übernimmt Betreuungseinrichtung von der Stadt

    Aus KiTa Sterngasse wird Krippe

     

    Drei Erzieherinnen kümmern sich um die Kinder in der Krippe Sterngasse. Foto: Anna Chemnitzer


    Am vergangenen Wochenende wurde die Kinderkrippe Sterngasse in der Wormser Innenstadt offiziell eröffnet. 2012 war die Stadt Worms an die Evangelische Gesamtgemeinde Worms unter Leitung von Pfarrer Fischer herangetreten. Das Anliegen: ob man bereit wäre zur Übernahme der Trägerschaft der Kita Sterngasse, da die Einrichtung für die Stadt nicht länger tragbar war. Zwei Jahre später ist es nun soweit und die Gesamtgemeinde kann eine weitere Betreuungseinrichtung zu der ihren zählen.

    Die eingruppige Kinderkrippe ist der Anne-Frank-Kita unter Leitung von Sabine Glaser zugeordnet. Betreut werden Kinder bis zu drei Jahren. Ein dreiköpfiges Erzieherinnenteam kümmert sich um die multikulturelle Gruppe von 10 Kindern.

    Sabine Glaser freut sich über die neue Gruppe. „Es ist toll, dass das alles so geklappt hat. Die letzten zwei Jahre bis hierhin waren viel Arbeit, aber es hat sich gelohnt.“ Die Führung durch die neugestalteten Räumlichkeiten, die nun den gesetzlichen U3-Anforderungen entsprechen, bestätigt diesen Eindruck.

    Auch Pfarrer Klaus-Dietmar Fischer ist zufrieden mit dem Ergebnis: „Wir sind stolz, dass wir ein weiteres Betreuungsangebot bieten können. Gerade hier in der Wormser Innenstadt wird es dringend benötigt. Solche kombinierten Einrichtungen von Kita und Krippe sind nicht der Normalfall und wir freuen uns, dass wir ein solches Projekt hier auf die Beine stellen konnten.“

    Die Ev. Gesamtgemeinde ist der Träger von insgesamt 16 Einrichtungen, die in und um Worms 46 Gruppen mit über 1000 Plätzen betreuen. Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal ist das herausragende Betreuungsangebot auch in den Sommerferien. Die eine Hälfte der Kitas schließt die ersten drei Wochen, die andere Hälfte die zweiten drei Wochen. Wenn Eltern jedoch eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, besuchen die Kinder während der Ferienzeit eine der anderen Einrichtungen, so dass die Betreuung auch während der freien Zeit durchgehend gewährleistet ist.

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