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  • Do., 17. April 2014, 13:07 Uhr
    Das Verwaltungsgericht in Mainz lehnte am Donnerstagmorgen den Eilantrag des Bürgervereins mit dem Ziel eines Bearbeitungsstopps des Bauantrages ab

    Bauantrag für „Haus am Dom” darf bearbeitet werden

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes lässt die Realisierung des "Hauses am Dom" wahrscheinlicher werden.


    Von Gernot Kirch Beim "Haus am Dom" herrschte in den vergangenen Tagen und Wochen eine angespannte Ruhe. Alle Beteiligten warteten auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Mainz, denn der Bürgerverein Domumfeld hatte dort einen Eilantrag mit dem Ziel gestellt, dass der Bauantrag der Domgemeinde vom 31. Januar für das "Haus am Dom" nicht weiter bearbeitet und genehmigt werden darf, bis ein Bürgerentscheid durchgeführt wurde und das Votum der Wähler vorliegt.

    Am Donnerstagmorgen hat das Verwaltungsgericht in Mainz nun seine Entscheidung bekannt gegeben, dass es den Eilantrag des Bürgervereins ablehnt und somit der Bauantrag weiter bearbeitet werden kann. In seiner Begründung schreibt das Verwaltungsgericht, dass die Stadt Worms das Baugenehmigungsverfahren nicht wegen des Bürgerbegehrens aussetzen dürfe. Denn zwischen dem Bürgerbegehren und dem Baugenehmigungsverfahren, das die Stadt als staatliche Auftragsangelegenheit durchführe, bestehe keinerlei rechtliche Verknüpfung.

    Oberbürgermeister Michael Kissel erklärte auf Nachfrage des NK, dass die Entscheidung des Gerichtes die Auffassung der Stadtverwaltung bestätigt habe. Der genau Text der Entscheidung gehe nun allen Ratsmitgliedern zu.  Weiter führte das Stadtoberhaupt aus, dass das Gericht auch Zweifel an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens habe. Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens solle nun auf der nächsten reguläre Sitzung am 28. Mai erfolgen. Die Notwendigkeit für eine vorgezogenen Sondersitzung des Stadtrates sieht Kissel nicht.

    Der Nibelungen Kurier ist bemüht weitere Stimmen zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes "einzufangen" und wird weiter aktuell im Internet sowie ins einer Printausgabe berichten.

     

     

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