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Mo., 24. Februar 2014, 18:41 Uhr
Da die Gemeinde St Martin und St. Peter an der Bearbeitung des Bauantrages für das „Haus am Dom” festhält, zieht der Verein definitiv vor Gericht
Bauantrag jetzt endgültig Angelegenheit der Justiz
Der Protest des Vereins ”Dom-Umfeld” wird nun auch vor Gericht stattfinden. Hier die Akteure bei der Abgabe der Unterschriften für das Bürgerbegehren im Rathaus. Von links: Dr. Josef Eberhard, Dr. Christine Grünewald und Dr. Hilmar Kienzl. Foto: Gernot Kirch
Von Gernot Kirch Der Verein „Dom-Umfeld” hatte bereits für die vergangene Woche den Gang vors Verwaltungsgericht angekündigt. Damit sollte die Bearbeitung des Bauantrages gestoppt werden, den die beiden Gemeinden St Martin und St. Peter für das „Haus am Dom” bei der unteren Bauhörde in Worms gestellt haben. Bis zuletzt hat der Verein den Gang vor Gericht dann aber hinausgezögert. Der Grund dafür waren einmal die hohen Kosten, die bei einem Prozess zwangsläufig anfallen, zum anderen hat man auf einen freiwilligen Verzicht durch die Kirche gehofft. Diesbezüglich hatte sich der Verein „Dom-Umfeld” am 20. Februar sogar noch einmal an beiden Gemeinden sowie das Bistum in Mainz gewandt und die drei Akteure gebeten, den Bauantrag ruhen zu lassen, bis der Bürgerentscheid durchgeführt wurde.
Festhalten an Bauantrag
Dompropst Engelbert Prieß äußerte sich in einer Presseerklärung am Montag ablehnend zu dem Wunsch des Vereins und teilte mit, dass die beiden Gemeinden an dem Bauantrag festhalten: ”Nach wie vor sind wir von der Notwendigkeit des neuen Gemeindehauses, der Qualität der vorgesehenen Architektur und dem Sinn der Planung überzeugt.“
Baubeginn verschoben
Weiter sagte der Dompropst: „Wir haben am vergangenen Donnerstag bekanntgegeben, dass der Baubeginn für das Haus am Dom verschoben wird. Gerade mit Blick auf das angestrebte Bürgerbegehren möchten wir damit einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion um das Projekt leisten. Im Vorfeld dieser Entscheidung ist jedoch zu keinem Zeitpunkt auch nur in Erwägung gezogen worden, den Bauantrag zurückzuziehen."
Dienstag beim Gericht
Der Verein hat sich daraufhin am Montagnachmittag entschlossen und den bereits mehrfach angekündigten Antrag auf einstweilige Verfügung am Dienstagmorgen beim Verwaltungsgericht in Mainz zu stellen, um eine Weiterbearbeitung des Bauantrages für das „Haus am Dom” zu erwirken. Die Sprecher des Vereins begründeten dies gegenüber dem NK damit, dass aus einem positiv beschieden Bauantrag ein Rechtsanspruch der Gemeinden entstünde, der auch über einen Bürgerentscheid hinaus Bestand hätte. Zudem würden der Domleitung Regressansprüche gegen die Stadtverwaltung eröffnen. der verein befürchtet, dass die Domführung vollendet Tatsachen schaffen wolle.
Die Gemeinden St Peter und St Martin wollten den Gang vor das Verwaltungsgericht nicht kommentieren. Dies sei Sache des Vereins.